Eine Frau wollte die für sie eingesetzte Beistandschaft anfechten. Die Bundesrichter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllte.
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Ein Franzose wurde wegen falscher Anschuldigungen und Unterhaltspflichtverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die Waadtländer Justiz muss das Strafmass neu berechnen.
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Ein kroatischer Staatsbürger mit langer Vorstrafe erhielt ein zweijähriges Einreiseverbot. Seine Klage dagegen gilt als aussichtslos – er muss die Kosten selbst tragen.
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Ein Beschuldigter wollte die zuständige Walliser Staatsanwältin wegen Befangenheit ablösen lassen. Die Bundesrichter lehnten sein Begehren ab.
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