Ein Genfer legte seine Beschwerde gegen eine Verhaftung zu spät ein. Die Richter in Lausanne traten deshalb nicht auf den Fall ein.
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Ein Ehepaar streitet nach der Trennung um Unterhalt. Der Ehegattenunterhalt muss neu beurteilt werden, der Kindesunterhalt bleibt bestehen.
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Ein Unternehmer hatte eine fehlerhafte Glastreppe gebaut und wurde zur Zahlung von rund 104'000 Franken verurteilt. Die Richter bestätigten dieses Urteil.
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Eine Frau leidet an einer depressiven Störung und einer Angststörung, arbeitet aber noch zu 30 Prozent. Die Richter bestätigen: Eine IV-Rente steht ihr nicht zu.
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Ein Vater beantragte im laufenden Scheidungsverfahren erneut finanzielle Unterstützung für seine Prozesskosten. Die Richter lehnten ab, weil er keine veränderte Lage nachweisen konnte.
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Eine Frau hatte ihren Ehemann wegen Tätlichkeiten und häuslicher Gewalt angezeigt. Die Bundesrichter traten auf ihre Klage nicht ein – aus formellen Gründen.
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Ein Geschäftsmann versuchte, eine Frau mit Druck zur günstigen Hausabgabe zu zwingen. Er muss trotz späterer Einigung eine Geldstrafe akzeptieren.
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Ein Rollerfahrer wurde in Genf wegen Parkierens auf Privatgelände verurteilt. Die Richter heben diesen Teil des Urteils auf, weil der Ort als öffentliche Strasse gilt.
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Zwei Liegenschaften im Kanton Waadt wurden zwangsversteigert. Die früheren Eigentümer wollten die Eigentumsübertragung anfechten – ohne Erfolg.
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Ein Arzt rechnete jahrelang Leistungen ab, für die ihm der nötige Facharzttitel fehlte. Er muss zahlen – doch ein Teil des Falls wird neu beurteilt.
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