Ein Schuldner wollte die Besichtigung seines zur Versteigerung freigegebenen Grundstücks gerichtlich stoppen. Die Richter in Lausanne traten auf seine Eingabe nicht ein.
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Ein Mann wehrte sich gegen die Pfändung seiner Mietzinseinnahmen. Seine Eingabe war jedoch ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.
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Die Behörde entzog einem Mann den Zugriff auf seine Konten und stellte ihn unter Beistandschaft. Die obersten Richter liessen seinen Einspruch nicht zu, weil er ihn nicht genügend begründete.
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Eine Frau wurde wegen Tätlichkeiten verurteilt und wollte dagegen vorgehen. Ihre Eingabe ans Bundesgericht war jedoch ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.
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Drei Aktivisten von Extinction Rebellion blockierten 2019 zweimal stundenlang Lausanner Hauptstrassen. Ihre Verurteilungen wegen Störung des öffentlichen Verkehrs werden nun bestätigt.
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Der Kanton Genf darf auf zwei Parzellen ein Asylzentrum mit sechs Gebäuden errichten. Anwohnende, die dagegen geklagt hatten, erhalten kein Recht.
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Vier Mitarbeiter einer Schweizer Bank hatten Konten geführt, ohne die wirtschaftliche Berechtigung genügend abzuklären. Die Verurteilungen zu Geldstrafen bleiben bestehen.
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Ein Anwohner klagte gegen den Lärm einer erweiterten Schulanlage in Zug. Der Sportplatz darf abends nun nur noch bis 21 Uhr genutzt werden.
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Ein Mann wurde wegen Vergewaltigung und Drohungen zu 24 Monaten Strafe auf Bewährung verurteilt. Die Richter bestätigten das Strafmass trotz Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer härteren Strafe.
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Ein Genfer Gericht kürzte den nachehelichen Unterhalt einer Frau von 2500 auf 1000 Franken. Die Bundesrichter bestätigen diese Reduktion.
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Eine Verwaltungsrätin erhielt vom Betreibungsamt irrtümlich Geld ausbezahlt. Die Richter entschieden: Sie muss es zurückgeben.
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Ein Mann wurde wegen mehrfacher übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Seine Einwände gegen das Urteil waren zu wenig begründet – er scheitert in Lausanne.
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