Ein Mann aus dem Kanton Freiburg wollte seine Reststrafe von 91 Tagen anfechten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein, weil sie den Anforderungen nicht genügte.
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Ein Angeklagter wollte die zuständige Strafrichterin aus dem Verfahren ausschliessen lassen. Die Richter in Lausanne lehnten dies ab.
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Ein Mieter wollte die Befangenheit einer Richterin und eines Gerichtsschreibers geltend machen. Seine Eingabe war ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.
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Eine Genfer Primarlehrerin wehrte sich gegen ihre Versetzung in eine andere Schule. Die Richter bestätigten: Die Versetzung ist eine interne Massnahme, kein anfechtbarer Entscheid.
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Die Wahl der Stadtpräsidentin von Grenchen wurde aufgehoben. Wie die Neuwahl genau abläuft, muss die Gemeinde nach kantonalem Recht selbst klären.
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Ein geschiedener Mann wollte sich gegen eine Sicherheitsleistung für Unterhaltsbeiträge wehren. Seine Eingabe ans höchste Gericht war jedoch ungenügend begründet.
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Ein Mieter wollte direkt ans höchste Gericht gelangen, bevor der Fall abgeschlossen war. Das ist nicht zulässig – er muss den Ausgang vor der Vorinstanz abwarten.
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Ein Beschuldigter wehrte sich gegen die Durchsuchung seiner Mobiltelefone. Die Bundesrichter hoben die Freigabe der Daten auf, weil das Gericht zu früh entschieden hatte.
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Ein wegen versuchter Tötung Verurteilter wollte seine Strafe neu beurteilen lassen. Die Richter lehnten dies ab: Die Haftstrafe von 7,5 Jahren bleibt bestehen.
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Ein Mann wurde wegen geringfügiger Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Seine Weiterzüge scheiterten, weil er seine Eingaben nie richtig begründete.
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Eine Frau erlitt 2009 einen Verkehrsunfall und meldete sich später wegen einer schweren Depression bei der IV an. Die Richter bestätigen: Ihr Invaliditätsgrad reicht nicht für eine Rente.
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