Eine Frau wollte im Scheidungsverfahren Kostenunterstützung erhalten. Die Richter lehnten ihr Gesuch ab.
Ein Mann wird weiterhin gegen seinen Willen in einer Klinik behandelt. Seine Eingabe ans höchste Gericht scheiterte, weil er sie nicht begründete.
Ein Schuldner aus dem Kanton Solothurn wollte die Herausgabe seines gepfändeten Fahrzeugs verhindern. Seine Klage wurde nicht behandelt, weil sie keine ausreichende Begründung enthielt.
Ein Verurteilter aus dem Kanton Neuenburg wollte sein Urteil anfechten, ohne zuerst eine Kaution zu hinterlegen. Die Richter wiesen sein Anliegen ab.
Ein Genfer Gericht ordnete eine psychiatrische Begutachtung an. Der Betroffene wehrte sich dagegen – ohne Erfolg, weil er seine Eingaben nicht ausreichend begründete.
Ein Ehepaar wollte andere Personen wegen Persönlichkeitsverletzung belangen, zahlte aber den Gerichtskostenvorschuss nicht. Die Richter traten deshalb auf die Eingabe nicht ein.
Eine in Portugal lebende Frau kämpfte jahrelang um ihre Schweizer IV-Rente. Die Richter bestätigten deren Aufhebung, da sie nur noch 30 Prozent invalid ist.
Ein Neuenburger wollte nach der Scheidung weniger Unterhalt zahlen. Die obersten Richter bestätigten den höheren Betrag von 4100 Franken pro Monat.