Bundesrichter Yves Donzallaz wollte seinen Kollegen Grégory Bovey von einem Revisionsverfahren ausschliessen lassen. Die obersten Richter lehnten den Antrag ab.
Zwei Personen aus Genf wollten ein Urteil anfechten, zahlten aber den geforderten Kostenvorschuss nicht. Ihr Weiterzug ans Bundesgericht scheiterte ebenfalls.
Ein Restaurantbetreiber wollte zwei ehemalige Mitarbeiter wegen Diebstahls belangen. Seine Klage wurde nicht behandelt, weil er gegen ein Urteil vorging, das ihn gar nicht benachteiligte.
Ein Vermögensverwalter aus Graubünden liess Kunden über massive Verluste im Dunkeln. Die Verurteilung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung bleibt bestehen.
Eine Spitalseelsorgerin wollte nach einer Gesetzesänderung eine höhere IV-Rente. Die Richter bestätigten jedoch die bisherige halbe Rente.
Ein Senegalese wurde ohne gültige Ausweispapiere in Genf kontrolliert und verurteilt. Sein Vorwurf des Racial Profiling überzeugte die Richter nicht.
Ein Bauarbeiter wollte früher in Rente gehen, doch die zuständige Stiftung lehnte ab. Er hatte leitende Aufgaben – und fällt deshalb nicht unter den Gesamtarbeitsvertrag.
Ein Gerichtsschreiber drohte einem Beschuldigten indirekt mit Strafanzeige. Die Richter in Lausanne sahen damit seine Unparteilichkeit nicht mehr gewährleistet.