Eine Rentnerin forderte eine Nachzahlung, weil ihre Ergänzungsleistungen falsch berechnet worden waren. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie nicht ausreichend begründet war.
Ein Tessiner Verwaltungsrat hatte einen Leasingvertrag unterzeichnet, der seiner Firma schadete. Er bleibt wegen ungetreuer Geschäftsführung verurteilt.
Ein Schuldner wehrte sich mit einer 62-seitigen Eingabe gegen ein laufendes Betreibungsverfahren. Die Richter wiesen seine Klage als querulatorisch und rechtsmissbräuchlich ab.
Eine Frau wehrte sich gegen eine Kontosperre und Pfändung durch das Betreibungsamt Zürich. Ihre Eingaben wurden wegen Formfehlern und Verspätung abgewiesen.
Ein Tessiner galt trotz Anstellung in seiner eigenen Firma als Selbstständiger. Deshalb hat er keinen Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung.
Ein Anwalt forderte für seine Arbeit in einem Scheidungsverfahren über 53'000 Franken. Er bekommt nur rund 18'800 Franken.
Ein Ehepaar streitet um die Gültigkeit ihres Ehevertrags. Solange dieser Streit nicht abgeschlossen ist, bleibt das Scheidungsverfahren sistiert.