Ein Schuldner wollte das Betreibungsamt Menziken zur Zustellung eines Pfändungsdokuments zwingen. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein und auferlegten ihm die Kosten.
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Ein Mann wollte Leistungen aus der AHV erstreiten, scheiterte aber bereits an formalen Hürden. Die Richter traten auf seine Eingabe gar nicht erst ein.
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Eine Frau aus dem Kanton Waadt beantragte zum dritten Mal eine IV-Rente. Die Richter bestätigten, dass sie keine verschlechterte Gesundheit glaubhaft machen konnte.
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Eine Frau wollte vom Vater höhere Unterhaltszahlungen erstreiten. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie ihre Argumentation nicht ausreichend begründet hatte.
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[Ein Arbeitsloser wollte gegen einen Entscheid der Zürcher Arbeitslosenkasse vorgehen. Weil er den verlangten Kostenvorschuss nicht zahlte, trat das Gericht nicht auf seinen Fall ein.]
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Ein GmbH-Gesellschafter mit 48 Prozent Anteil wollte den Verkauf von Firmenvermögen während eines Schuldenmoratoriums stoppen. Er hatte dazu kein Recht.
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Ein Beschuldigter wollte seine Handys und Computer vor der Polizei schützen. Die Richter entschieden, dass die Geräte durchsucht werden dürfen.
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Ein Mann aus dem Kanton Thurgau wollte eine IV-Rente und Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Die Richter wiesen seinen Antrag ab.
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Ein Hauseigentümer wollte seine Nachbarn wegen Missachtung eines Gerichtsurteils bestrafen lassen. Die Richter lehnten dies ab – er kann sein Recht auf anderem Weg durchsetzen.
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Eine Stockwerkeigentümerin wollte die Wahl einer neuen Hausverwaltung rückgängig machen. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie zu wenig begründet war.
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Ein Kandidat für den Genfer Staatsrat wollte die Abstimmung vom 28. September 2025 wegen unzulässiger Plakatierung anfechten. Die Richter wiesen seine Klage ab.
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Ein Anlegersteg am Genfersee soll behindertengerecht umgebaut werden. Die Nachbarn wehrten sich dagegen – ohne Erfolg.
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