Ein Gymnasiast teilte auf WhatsApp ein Hakenkreuz und Bilder, die den Holocaust leugneten. Schweizer Richter erklären ihn nun für schuldig der Rassendiskriminierung.
Fünf Pferde einer Schuldnerin wurden gepfändet und rasch verkauft. Da die Tiere bereits veräussert sind, haben die Richter ihre Klage nicht behandelt.
Ein burundischer Augenarzt darf trotz seiner Schweizer Approbation nicht in der Schweiz bleiben. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein.
Ein seit 2016 verwahrter Sexualstraftäter wollte ein neues psychiatrisches Gutachten erzwingen. Die Richter lehnten sein Gesuch ab.
Ein bolivianischer Fussballclub wollte eine aufgehobene Strafe gegen einen Rivalen anfechten. Die Richter traten auf die Klage nicht ein, weil die Begründung ungenügend war.
Eine Algerierin wollte in der Schweiz eine Lehre als Dentalassistentin machen. Die Richter lehnen ihren Antrag auf einen vorläufigen Verbleib ab.