Die Gemeinde Payerne wollte drei Taxikonzessionen vergeben, die ihren Inhabern das Recht geben, auf öffentlichem Grund Standplätze zu nutzen. Dazu lud sie im September 2024 nur vier bereits ansässige Taxiunternehmen ein, Angebote einzureichen. Eine dieser Firmen, ein kleines Taxiunternehmen, scheiterte in der Bewertung unter anderem, weil ihr Geschäftsführer keinen einwandfreien Strafregisterauszug vorweisen konnte und das Dokument zudem zu spät eingereicht wurde. Die drei Konzessionen gingen an die anderen drei Bewerber.
Das übergangene Taxiunternehmen wehrte sich gegen diesen Entscheid und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass die Gemeinde Payerne mit ihrem Einladungsverfahren – also einem Verfahren, das von vornherein nur bestimmte lokale Anbieter berücksichtigt – gegen das Bundesgesetz über den Binnenmarkt verstossen hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass beim Übertragen eines Monopols an private Unternehmen grundsätzlich ein offenes Ausschreibungsverfahren durchgeführt werden muss, an dem sich alle interessierten Anbieter aus der ganzen Schweiz beteiligen können.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die Gemeinde keine ausreichenden Gründe vorgebracht hatte, um externe Anbieter von vornherein auszuschliessen. Die Interessen der Öffentlichkeit – etwa zuverlässige und qualitativ gute Taxidienste – könnten auch durch ein offenes Verfahren mit klaren Auswahlkriterien gewahrt werden. Das Einladungsverfahren begünstige strukturell die bereits ansässigen Unternehmen und stelle eine versteckte Marktzugangssperre dar, die das Binnenmarktrecht gerade verhindern wolle. Auch die Wettbewerbskommission hatte sich in diesem Sinne geäussert.
Das Bundesgericht hob deshalb die Konzessionsvergabe vom Oktober 2024 auf und wies die Gemeinde Payerne an, ein neues Verfahren durchzuführen, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Gemeinde muss dabei auch prüfen, ob die bisherigen Bewertungskriterien angepasst werden müssen. Die Verfahrenskosten trägt die Gemeinde; zudem muss sie dem klagenden Taxiunternehmen eine Entschädigung von 2500 Franken zahlen.