Symbolbild
Lehrerin bleibt schuldig: Sie liess Waffensammlung ihres Ex verschwinden
Eine Freiburger Lehrerin wurde verurteilt, weil sie die Waffensammlung ihres Ex-Partners verschwinden liess. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung.

Ein früheres Paar aus dem Kanton Freiburg trennte sich Anfang 2020 nach mehreren Jahren Zusammenleben. Aus der Beziehung stammt eine gemeinsame Tochter. Der Mann, ein Polizist und Schiessinstruktor, hatte beim Auszug seine Waffensammlung – rund dreissig Waffen im Wert von schätzungsweise 30'000 Franken – in einem geheimen Versteck im gemeinsamen Haus zurückgelassen. Als er die Sammlung im November 2020 abholen wollte, waren die Waffen verschwunden. Nur die beiden Ex-Partner kannten das Versteck.

Der Polizist erstattete Anzeige. Die Frau, inzwischen als Lehrerin tätig, bestritt jede Beteiligung und behauptete, ihr Ex habe die Waffen selbst heimlich mitgenommen. Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte sie schliesslich wegen unrechtmässiger Aneignung und verhängte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Franken sowie eine Busse von 300 Franken. Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stützte die Schlussfolgerung der Vorinstanz, wonach ein Bündel von Indizien klar auf die Lehrerin als Täterin hinweise. So hätte der Polizist kein vernünftiges Motiv gehabt, seine eigene Sammlung verschwinden zu lassen: Als Polizist wusste er, dass die als gestohlen gemeldeten Waffen im Polizeiregister eingetragen würden und er sie weder benutzen noch zeigen noch verkaufen könnte. Zudem hatte er kurz vor dem geplanten Umzug noch einen Lagerplatz für die Waffen organisiert und seine Mutter sowie ein Umzugsfahrzeug aufgeboten – Zeichen dafür, dass er tatsächlich vorhatte, die Sammlung abzuholen.

Die Lehrerin hatte unter anderem argumentiert, sie habe ihrem Ex bereits im Oktober 2020 per Sprachnachricht mitgeteilt, dass sie die Waffen nicht habe. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Selbst wenn der Mann diese Nachricht erhalten hatte, schloss das nicht aus, dass er die Abwesenheit der Waffen erst beim physischen Besuch im November 2020 tatsächlich feststellte. Auch der Umstand, dass die Waffen bei Hausdurchsuchungen nicht gefunden wurden, sprach laut Gericht nicht gegen eine Schuld der Frau – sie hätte die Waffen schlicht endgültig beseitigt haben können.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_1007/2024