Symbolbild
Mann erhält keinen kostenlosen Anwalt in kleinem Straffall
Ein Mann wurde wegen heimlicher Gesprächsaufnahmen und Ungehorsams verurteilt. Das Bundesgericht bestätigt, dass er keinen Anspruch auf einen staatlich bezahlten Anwalt hat.

Ein Mann spanischer Staatsangehörigkeit war vom Bezirksgericht Willisau wegen unerlaubter Gesprächsaufnahmen, mehrfacher Selbsthilfe und Ungehorsams gegen eine behördliche Verfügung verurteilt worden. Die Strafe: eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Franken sowie eine Busse von 800 Franken. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein und beantragte dabei einen kostenlosen Anwalt auf Staatskosten. Das Obergericht des Kantons Luzern lehnte diesen Antrag ab.

Der Mann gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Er argumentierte unter anderem, als spanischer Staatsangehöriger drohe ihm die Landesverweisung, was einen Pflichtverteidiger zwingend erforderlich mache. Zudem verwies er auf laufende Sorgerechtsstreitigkeiten mit seiner früheren Partnerin und machte geltend, seine mangelnden Deutschkenntnisse erschwerten ihm die Verteidigung erheblich.

Das Bundesgericht wies alle diese Argumente zurück. Eine Landesverweisung stand im vorliegenden Verfahren nie zur Diskussion, und im Berufungsverfahren kann die Strafe ohnehin nicht verschärft werden. Die Sorgerechtsstreitigkeiten seien ein separates familienrechtliches Verfahren und hätten keinen Einfluss auf den Straffall. Sprachliche Schwierigkeiten könnten mit einem Dolmetscher behoben werden – das allein begründe keinen Anspruch auf einen staatlich bezahlten Anwalt. Auch die Beweislage sei übersichtlich, da neben den Aussagen der Beteiligten eine Audiodatei vorliege.

Das Bundesgericht bestätigte damit, dass es sich um einen sogenannten Bagatellfall handelt: Die drohende Strafe liegt weit unter den gesetzlichen Schwellenwerten, ab denen ein Anspruch auf einen amtlichen Verteidiger besteht. Besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten, die ausnahmsweise auch in leichten Fällen einen Pflichtverteidiger rechtfertigen könnten, lagen nicht vor. Der Mann muss die Gerichtskosten von 1200 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_1323/2025