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Bauherren müssen rund 20'000 Franken an Architekten zahlen
Ein Waadtländer Gericht hatte zwei Bauherren zur Zahlung von Honoraren an eine Baufirma verurteilt. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie zu wenig begründet war.

Im Jahr 2010 beauftragten zwei Personen eine Baufirma mit der Bauleitung für Arbeiten auf ihrem Grundstück. Grundlage war ein Vertrag, der die Norm SIA 118 einschloss. Später, im Sommer 2011, schlossen sie zudem einen weiteren Werkvertrag mit einer zweiten Baufirma für konkrete Bauarbeiten ab.

In der Folge kam es zu Streitigkeiten über die Qualität der erbrachten Leistungen und die Höhe der Honorare. Ein kantonales Gericht im Kanton Waadt verurteilte die beiden Bauherren, der ersten Firma rund 19'700 Franken und der zweiten Firma rund 86'700 Franken zu bezahlen. Die Gegenforderungen der Bauherren wurden vollständig abgewiesen. Das Waadtländer Kantonsgericht korrigierte dieses Urteil teilweise: Es hob die Zahlungspflicht gegenüber der zweiten Firma auf, weil deren erbrachte Leistungen nicht ausreichend nachgewiesen waren. Die Kürzung der Honorare der ersten Firma um 30 Prozent – begründet mit verschiedenen Mängeln, die ein Gerichtsgutachter festgestellt hatte – bestätigte es hingegen. Eine weitergehende Kürzung lehnte das Gericht ab, da die Leistungen trotz Unvollkommenheiten grundsätzlich honorierungswürdig seien.

Die Bauherren zogen den Fall ans Bundesgericht. Ihre Eingabe genügte den formellen Anforderungen jedoch nicht: Sie setzten sich nicht konkret mit den Erwägungen des Kantonsgerichts auseinander, sondern stellten lediglich ihre eigene Sichtweise dagegen. Zudem zitierten sie zwar verschiedene Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen, ohne aber zu erklären, inwiefern das Kantonsgericht diese verletzt haben soll. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb nicht ein.

Die Kosten des Bundesgerichtsverfahrens von 800 Franken gehen zulasten der beiden Bauherren. Damit bleibt das Urteil des Kantonsgerichts rechtskräftig: Die Bauherren müssen der ersten Baufirma rund 19'700 Franken zuzüglich Zinsen bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 13. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_57/2026