Symbolbild
Bundesgericht bestätigt Betrugsurteil gegen Mann, der Kilometerstand fälschte
Ein Mann gab beim Leasing seines Autos einen falschen Kilometerstand an. Das Bundesgericht bestätigt seine Verurteilung wegen Betrugs.

Ein 1948 geborener Mann wurde vom Bezirksgericht Bülach wegen Betrugs sowie wegen unbefugter Personenbeförderung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit einem Mitbeschuldigten beim Abschluss eines Leasingvertrags für ein Fahrzeug einen Kilometerstand von 65'700 km angegeben – obwohl das Auto tatsächlich bereits über 110'000 km gefahren war. Ziel war es, einen möglichst hohen Kaufpreis und damit eine hohe Leasingsumme zu erzielen. Das Obergericht Zürich bestätigte den Schuldspruch weitgehend, sprach ihn aber von einzelnen weiteren Vorwürfen frei.

Vor Bundesgericht verlangte der Mann einen vollständigen Freispruch. Er machte geltend, seine Rolle in der betroffenen Firma sei gering gewesen – er habe lediglich ein kleines Mandat ohne Zeichnungsberechtigung gehalten und weder Antragsformulare noch Verträge unterzeichnet. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Es hielt fest, dass der Mann den Kontakt zur Garage vermittelt und dem Garageninhaber selbst den falschen Kilometerstand mitgeteilt hatte. Wer bei Planung und Ausführung einer Tat massgeblich mitwirkt, gilt rechtlich als Mittäter – auch ohne eigenhändige Unterschrift.

Auch den Einwand, es sei gar kein Schaden entstanden, wies das Bundesgericht zurück. Der Kilometerstand ist ein entscheidendes Kriterium für den Wert eines Fahrzeugs. Die Leasinggesellschaft zahlte einen zu hohen Preis, weil sie vom tatsächlichen Zustand des Autos nichts wusste. Das Gericht schätzte den Schaden auf mehrere Tausend Franken. Dass der Mann persönlich finanziell nicht profitiert haben will, ändert daran nichts – entscheidend ist die Absicht, sich oder andere unrechtmässig zu bereichern.

Bestätigt wurde auch die Verurteilung wegen einer Fahrt vom 3. Januar 2022, bei der ein Fahrer ohne die nötige Bewilligung vier Personen vom Flughafen Zürich transportiert hatte. Der Mann hatte dem Fahrer die Auftragsunterlagen übergeben und handschriftliche Notizen darauf angebracht. Das Bundesgericht sah damit seine Beteiligung als erwiesen an. Die Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Franken – auf Bewährung – bleibt bestehen. Das Gesuch um Übernahme der Verfahrenskosten durch den Staat wurde wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt; dem Mann wurden reduzierte Gerichtskosten von 1'200 Franken auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_967/2024