Symbolbild
Frau zieht ihre Klage gegen IV-Stelle Bern zurück
Eine Frau hatte die Berner IV-Stelle vor Bundesgericht angefochten, zog die Klage aber selbst zurück. Das Verfahren wurde daraufhin ohne Kosten eingestellt.

Eine Frau hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil vom 16. Januar 2026 eingereicht, das die IV-Stelle Bern betraf. Dabei handelte es sich um einen Streit im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung.

Noch am selben Tag, an dem sie die Beschwerde einreichte – dem 24. Februar 2026 –, liess die Frau durch ihre Anwältin mitteilen, dass sie die Klage zurückziehe. Dem Schreiben war das angefochtene Urteil nicht beigelegt.

Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin formell ein. Da die Frau die Beschwerde selbst zurückgezogen hatte, wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt. Die Entscheidung erging durch die Präsidentin der zuständigen Abteilung allein, ohne weitere Beratung.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 12. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 8C_156/2026