Symbolbild
Mutter erhält keine Entschädigung für Anwaltskosten im Strafverfahren
Eine Mutter wurde beschuldigt, das Besuchsrecht des Vaters verletzt zu haben. Das Bundesgericht verweigert ihr die Entschädigung der Anwaltskosten.

Eine Mutter aus dem Kanton Aargau wurde mit zwei Strafbefehlen gebüsst, weil sie das gerichtlich angeordnete Besuchsrecht des Vaters gegenüber den gemeinsamen Kindern an mehreren Wochenenden nicht gewährleistet haben soll. Sie erhob Einsprache gegen die Bussen, worauf das Verfahren ans Bezirksgericht weitergeleitet wurde. Dort wurde das Verfahren schliesslich eingestellt, nachdem sich die Eltern geeinigt hatten. Die Verfahrenskosten übernahm der Staat – eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten erhielt die Frau jedoch nicht.

Die Mutter wehrte sich dagegen und forderte rund 6'000 Franken für ihre Anwaltskosten. Das Obergericht des Kantons Aargau wies ihre Beschwerde ab. Es begründete dies damit, dass der Fall weder tatsächlich noch rechtlich besonders komplex gewesen sei. Es habe sich um eine Übertretung gehandelt – eine vergleichsweise geringfügige Straftat. Die Mutter sei zudem seit Jahren in familienrechtliche Verfahren verwickelt gewesen und kenne die rechtlichen Grundlagen rund ums Besuchsrecht gut. Sie habe bereits zu Beginn des Strafverfahrens ohne Anwalt überzeugend argumentiert und ihren Standpunkt nach dem Beizug des Verteidigers kaum verändert.

Vor Bundesgericht rügte die Frau unter anderem, sie habe sich zu einem entscheidenden Punkt nicht ausreichend äussern können, weil ihr das Obergericht dafür nur fünf Tage Zeit gelassen habe. Das Bundesgericht wies diesen Einwand zurück: Die Frist sei ausreichend gewesen, zumal die Frau sie genutzt habe, um sich ausführlich schriftlich zu äussern. Auch die übrigen Rügen – darunter der Vorwurf, das Obergericht habe ihre Unschuldsvermutung verletzt – liess das Bundesgericht nicht gelten.

Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Obergerichts vollumfänglich. Die Mutter muss ihre Anwaltskosten selbst tragen und zusätzlich Gerichtskosten von 1'200 Franken bezahlen. Ihr Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt, weil ihre Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg gehabt habe.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 12. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_582/2025