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Gipserunternehmen scheitert mit Pfandrecht auf zwei Grundstücken
Ein Gipserunternehmen wollte zwei Grundstücke als Sicherheit für offene Rechnungen belasten. Das Bundesgericht lehnte dies ab.

Ein Gipserunternehmen hatte auf zwei benachbarten Grundstücken in Appenzell Innerrhoden Arbeiten ausgeführt und dafür insgesamt rund 1,8 Millionen Franken in Rechnung gestellt. Als die Auftraggeberin nicht zahlte, beantragte das Unternehmen beim Bezirksgericht, die beiden Grundstücke vorläufig als Sicherheit für die Forderungen ins Grundbuch einzutragen – ein sogenanntes Bauhandwerkerpfandrecht. Das Bezirksgericht lehnte das Gesuch ab, weil das Unternehmen nicht ausreichend dargelegt hatte, wie sich die Gesamtforderung auf die einzelnen Grundstücke aufteilt.

Das Gipserunternehmen zog den Fall ans Kantonsgericht Appenzell Innerrhoden weiter, das die Beschwerde ebenfalls abwies. Zwar hatte das Kantonsgericht die Pfandrechte zwischenzeitlich vorläufig vorgemerkt, hob diese Vormerkung mit seinem Entscheid aber wieder auf. Das Unternehmen gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, die Pfandrechte einzutragen.

Das Bundesgericht bestätigte die Entscheide der Vorinstanzen. Es hielt fest, dass ein Unternehmer, der auf mehreren Grundstücken arbeitet, für jedes Grundstück genau aufzeigen muss, welche Arbeiten dort zu welchem Wert ausgeführt wurden. Eine pauschale Aufteilung der Gesamtrechnung auf die Grundstücke reicht nicht. Das Gipserunternehmen hatte lediglich auf eine Beilage mit Prozentzahlen verwiesen, ohne zu erklären, wie diese Aufteilung zustande gekommen war. Das Bundesgericht befand, dass damit die Anforderungen an eine nachvollziehbare Begründung nicht erfüllt waren.

Das Unternehmen hatte zudem geltend gemacht, die genaue Aufschlüsselung sei unzumutbar gewesen, weil sich einzelne Räume über beide Grundstücke erstreckt hätten und ihm der Zugang zur Baustelle verweigert worden sei. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Solche besonderen Umstände hätten rechtzeitig und mit konkreten Belegen vorgebracht werden müssen, was nicht geschehen war. Das Unternehmen muss nun die Gerichtskosten von 15'000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_1102/2025