Ein Mann wurde wegen Betrugs verurteilt. Gegen dieses Urteil wollte er beim Aargauer Obergericht Berufung einlegen – also eine höhere Instanz bitten, den Fall neu zu beurteilen. Dafür hätte er innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt des begründeten Urteils eine formelle Erklärung einreichen müssen. Das tat er nicht. Das Obergericht trat deshalb am 27. November 2025 auf seine Berufung nicht ein.
Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er brachte verschiedene Argumente vor: Er sei schon früher zu Unrecht verurteilt worden, er sei von der Kindsmutter und deren damaligem Partner bedroht worden, und er halte eine zivilrechtliche Klärung für angemessener. Ausserdem behauptete er, nicht gewusst zu haben, dass sein Anwalt das Mandat niedergelegt hatte.
Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Die meisten davon beträfen gar nicht die Frage, ob das Obergericht die Berufung zu Recht abgewiesen hatte – und nur darum gehe es in diesem Verfahren. Zudem widersprach die Behauptung, nichts von der Mandatsniederlegung gewusst zu haben, den Akten: Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Mann damals ausdrücklich darüber informiert worden war. Er hatte das entsprechende Dokument sogar selbst seiner Eingabe beigelegt.
Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil der Mann keine ausreichende rechtliche Begründung geliefert hatte. Er muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. Das Betrugsurteil bleibt damit rechtskräftig.