Die Gemeinde Champéry im Wallis hat der Firma Vièze Energie SA das Recht erteilt, die Wasserkraft der Haute Vièze zu nutzen. Geplant ist ein kleines Laufwasserkraftwerk mit einer Leistung von 2,3 Megawatt, das jährlich rund 7,8 Gigawattstunden Strom erzeugen soll – genug für etwa 2000 Haushalte. Das Wasser wird an einer Entnahmestelle gefasst, durch eine unterirdische Druckleitung geleitet und anschliessend in einer Turbinenzentrale neben der bestehenden Kläranlage verstromt. Der Kanton Wallis genehmigte das Projekt im März 2023 unter 115 Auflagen zum Schutz von Natur, Gewässer und Umwelt.
Der WWF Schweiz und der WWF Wallis wehrten sich gegen das Vorhaben. Sie argumentierten, der geplante Mindestwasserstand im Fluss – 163 Liter pro Sekunde – sei zu niedrig und gefährde seltene Tier- und Pflanzenarten sowie den Lebensraum im Fluss. Ausserdem liege die Anlage in einer kommunalen Naturschutzzone und einem Gebiet, das eigentlich der Aufwertung des Flussufers dienen sollte. Das Walliser Kantonsgericht wies die Klage im Juli 2024 ab, worauf der WWF ans Bundesgericht gelangte.
Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid des Kantonsgerichts. Es hielt fest, dass der festgelegte Mindestwasserstand korrekt berechnet wurde und die Auswirkungen auf seltene Lebensräume und Fischbestände gering seien. Mehrere Bundesämter – darunter das Bundesamt für Umwelt und das Bundesamt für Energie – hatten das Projekt ebenfalls positiv beurteilt. Das Gericht anerkannte zwar, dass die Haute Vièze ein wertvoller Lebensraum ist, kam aber zum Schluss, dass die Beeinträchtigungen durch Ausgleichsmassnahmen – etwa die Schaffung neuer Feuchtgebiete – aufgewogen werden.
Das öffentliche Interesse an der Produktion erneuerbarer Energie überwiege die Schutzinteressen, so das Bundesgericht. Das Kraftwerk liege zudem im kantonalen Richtplan und sei von Bund und Kanton als sinnvolle Nutzung der Wasserkraft eingestuft worden. Die Kosten des Verfahrens trägt der WWF.