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Bundesgericht schickt Kostenstreit nach Ehestreit zurück nach Genf
Ein Mann sollte nach einem Streit mit seiner Frau die Verfahrenskosten tragen. Das Bundesgericht verlangt nun eine sorgfältigere Prüfung der Ereignisse.

In der Nacht vom 19. April 2024 kam es in Genf zu einem Streit zwischen einem Ehepaar. Ambulanzpersonal, das zum Wohnort gerufen worden war, erstattete Anzeige. Die Genfer Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin eine Untersuchung gegen den Ehemann wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Nötigung und Freiheitsberaubung. Im Februar 2025 stellte sie das Verfahren ein, weil seine Ehefrau keine Strafanzeige eingereicht hatte.

Obwohl das Verfahren eingestellt wurde, auferlegte die Staatsanwaltschaft dem Mann die Verfahrenskosten von rund 1'236 Franken und verweigerte ihm eine Entschädigung. Sie begründete dies damit, dass er seine Frau durch eine Geste zu Fall gebracht und damit eine unerlaubte Verletzung ihrer Persönlichkeit verursacht habe. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid. Der Mann wehrte sich dagegen und machte geltend, er habe lediglich auf einen Angriff seiner Frau reagiert und in Notwehr gehandelt.

Das Bundesgericht hiess die Beschwerde des Mannes gut – allerdings nicht, weil es seine Version der Ereignisse als erwiesen ansah. Es stellte fest, dass das Genfer Kantonsgericht gar keine eigentliche Sachverhaltsfeststellung vorgenommen hatte. Das Gericht hatte lediglich den Verfahrensablauf, Beweismittel und Parteistandpunkte zusammengefasst, ohne selbst festzustellen, was in jener Nacht tatsächlich geschehen war. Ohne diese Grundlage lässt sich laut Bundesgericht nicht beurteilen, ob dem Mann die Kosten zu Recht auferlegt wurden.

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Kantonsgerichts auf und wies den Fall zur Neubeurteilung nach Genf zurück. Das Kantonsgericht muss nun die relevanten Tatsachen – insbesondere den genauen Ablauf des Streits und die Frage einer allfälligen Notwehr – sorgfältig feststellen. Über die Kostenfrage selbst hat das Bundesgericht noch nicht entschieden. Der Kanton Genf muss dem Mann für das bundesgerichtliche Verfahren eine Entschädigung von 1'500 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_535/2025