Symbolbild
Bundesgericht schickt Fall von ukrainischem Häftling zurück
Ein aus der Schweiz ausgewiesener Ukrainer sitzt in Ausschaffungshaft. Das Bundesgericht verlangt, dass seine Misshandlungsvorwürfe aus der Ukraine geprüft werden.

Ein ukrainischer Staatsangehöriger war 2019 in der Schweiz wegen schwerer Verbrechen – darunter qualifizierter Raub und Freiheitsberaubung – zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und für zehn Jahre des Landes verwiesen worden. Nach Verbüssung der Strafe wurde er im Oktober 2024 in die Ukraine ausgeschafft. Bereits im Frühjahr 2025 kehrte er illegal in die Schweiz zurück, wurde erneut verurteilt – diesmal wegen Exhibitionismus und wegen Missachtung der Landesverweisung – und reiste danach nach Luxemburg weiter. Im Oktober 2025 wurde er in Basel festgenommen und in Ausschaffungshaft genommen.

Gegen diese Haft wehrte sich der Mann bis vor Bundesgericht. Er machte geltend, nach seiner ersten Ausschaffung in der Ukraine schwer misshandelt worden zu sein. Zwischen November 2024 und Mai 2025 sei er mehrfach festgenommen, in einen feuchten, unbeheizten Keller gesperrt und an einen Heizkörper gefesselt worden. Man habe ihn zur Unterzeichnung von Dokumenten gezwungen, mit denen er sich zur freiwilligen Teilnahme an Kampfhandlungen verpflichtet hätte. Zudem sei seine HIV-Infektion nicht behandelt worden, was seine Gesundheit verschlechtert habe.

Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte diese konkreten Vorwürfe nicht geprüft und sich stattdessen auf die allgemeine Menschenrechtslage in der Ukraine beschränkt. Das Bundesgericht rügt dieses Vorgehen: Die Vorbringen des Mannes seien hinreichend konkret und individuell gewesen, um eine ernsthafte Prüfung zu erfordern. Ohne diese Prüfung könne das Bundesgericht nicht beurteilen, ob eine erneute Ausschaffung gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstosse. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird deshalb aufgehoben und der Fall zur erneuten Beurteilung zurückgeschickt.

Aus der Haft entlassen wird der Mann dennoch nicht. Das Bundesgericht hält fest, dass er wegen seiner Vorstrafen und der erneuten Straffälligkeit eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. Er bleibt daher in Haft, bis das Zürcher Verwaltungsgericht seinen Fall unter Berücksichtigung der persönlichen Situation neu beurteilt hat.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_723/2025