Am 28. September 2025 stimmte das Schweizer Volk über das neue Gesetz zum elektronischen Identitätsnachweis (E-ID-Gesetz) ab. Kurz danach reichte ein Mann namens Fritz Jordi bei der Regierung des Kantons St. Gallen eine Beschwerde ein und verlangte, die Abstimmung zu wiederholen. Die Kantonsregierung lehnte es jedoch ab, seine Beschwerde überhaupt zu prüfen – weil er die gesetzlich vorgeschriebene Frist von drei Tagen nach Bekanntwerden der Beschwerdegründe verpasst hatte.
Daraufhin wandte sich Jordi ans Bundesgericht und beantragte erneut, das Abstimmungsresultat aufzuheben und die Abstimmung zu wiederholen. Die Bundeskanzlei empfahl dem Gericht, auch auf diese Eingabe nicht einzutreten. Die Kantonsregierung verzichtete auf eine Stellungnahme.
Das Bundesgericht stellte fest, dass Jordi in seiner Eingabe mit keinem Wort erklärte, weshalb die versäumte Frist dennoch als eingehalten gelten sollte. Selbst nachdem die Bundeskanzlei ausdrücklich auf diesen Punkt hingewiesen hatte, lieferte er dazu keine Begründung. Zudem war seine Beschwerde so allgemein gehalten, dass nicht erkennbar war, inwiefern seine politischen Rechte bei dieser konkreten Abstimmung verletzt worden sein könnten. Damit erfüllte die Eingabe die grundlegenden Anforderungen an eine rechtsgültige Beschwerde nicht.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Fritz Jordi muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.