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Bundesgericht bestätigt Beistandschaft für suizidgefährdete Jugendliche
Eine 16-Jährige wollte die ihr aufgezwungene Beistandschaft anfechten. Das Bundesgericht wies ihren Rekurs ab.

Eine 16-jährige Jugendliche aus dem Berner Jura war mehrfach wegen Suizidversuchen in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie hospitalisiert worden. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Berner Juras ordnete im Mai 2025 eine Erziehungsbeistandschaft an und setzte eine Sozialarbeiterin als professionelle Beiständin ein. Hintergrund war ein Bericht der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern, der die Situation als äusserst kritisch und instabil beschrieb. Die Psychiater stellten fest, dass die Eltern ihrer Tochter nicht die nötige Unterstützung boten und sich weigerten, vereinbarte Notfallmassnahmen umzusetzen.

Die Jugendliche wehrte sich gegen diese Massnahme und zog den Fall zunächst vor das Berner Obergericht, das ihren Rekurs im September 2025 abwies. Daraufhin gelangte sie ans Bundesgericht. Sie verlangte die Aufhebung der Beistandschaft und bezeichnete den psychiatrischen Bericht als unwahr und unzulässig. Ausserdem warf sie dem Gericht vor, einseitig auf diesen Bericht abgestellt zu haben, ohne gegenteilige Hinweise zu prüfen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Jugendliche ihre Kritik am psychiatrischen Bericht nicht ausreichend begründet hatte. Sie habe zwar behauptet, der Bericht enthalte Fehler und subjektive Interpretationen, ohne jedoch konkret darzulegen, welche Schlussfolgerungen unzutreffend seien. Ebenso wenig habe sie nachgewiesen, dass sich die Familiensituation tatsächlich verbessert habe. Das Gericht liess offen, ob die Jugendliche überhaupt die nötige Urteilsfähigkeit besass, um selbstständig vor Gericht aufzutreten – angesichts ihrer psychischen Verfassung war dies nicht selbstverständlich.

Das Bundesgericht hielt fest, dass eine Erziehungsbeistandschaft nach Schweizer Recht dann angeordnet werden kann, wenn die Entwicklung eines Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht in der Lage sind, die nötige Unterstützung zu leisten. Die Massnahme muss verhältnismässig sein und darf nicht weiter gehen als nötig. Im vorliegenden Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen als erfüllt an. Die Beistandschaft bleibt damit in Kraft. Das Verfahren war für die Jugendliche kostenlos.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_864/2025