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Frau scheitert vor Bundesgericht, weil sie Gebühr nicht bezahlte
Eine Frau legte gegen eine Zürcher Stockwerkeigentümergemeinschaft Beschwerde ein. Das Bundesgericht trat nicht darauf ein, weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte.

Eine Frau war in einen Rechtsstreit mit einer Stockwerkeigentümergemeinschaft in Zürich verwickelt. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte ein Gesuch der Frau abgelehnt, mit dem sie erreichen wollte, dass ein laufendes Verfahren vorläufig gestoppt wird. Dagegen wandte sie sich ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht forderte die Frau auf, bis zum 20. Januar 2026 einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten. Diese Aufforderung wurde ihr am 13. Januar 2026 am Postschalter übergeben. Da die Zahlung ausblieb, setzte das Gericht ihr eine letzte, nicht verlängerbare Frist bis zum 10. Februar 2026. Das Gericht wies sie ausdrücklich darauf hin, dass es ihre Beschwerde sonst nicht behandeln werde. Auch diese zweite Frist liess die Frau verstreichen, ohne den Betrag zu bezahlen.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, das heisst, es prüfte sie inhaltlich gar nicht erst. Es hielt zusätzlich fest, dass die Beschwerde auch aus einem weiteren Grund gescheitert wäre: Die Frau hatte ihre Eingabe nicht ausreichend begründet. Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden ihr auferlegt. Die Gegenseite erhielt keine Entschädigung, da ihr durch das Verfahren vor Bundesgericht kein Aufwand entstanden war.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_668/2025