Am 1. November 2023 fuhr ein Mann auf einer Schweizer Autobahn und wechselte von der linken auf die rechte Spur. Dabei achtete er nicht genügend auf den übrigen Verkehr und verursachte eine Kollision mit dem Fahrzeug eines anderen Fahrers. Das Polizeigericht des Bezirks La Côte verurteilte ihn wegen einfacher Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldbusse von 400 Franken. Zusätzlich wurden ihm Verfahrenskosten von 700 Franken auferlegt.
Der verurteilte Autofahrer legte Berufung ein, doch das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil im Wesentlichen. Die Berufungsinstanz hielt fest, dass der Mann zunächst bestritten hatte, beim Spurwechsel gewesen zu sein, dies später jedoch einräumte. Seine Aussagen hatten sich im Laufe der Zeit verändert, was seine Glaubwürdigkeit minderte. Demgegenüber waren die Aussagen des anderen Fahrers und seiner Ehefrau, die als Beifahrerin im Auto sass, übereinstimmend und widerspruchsfrei. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Autofahrer beim Spurwechsel in jedem Fall dem anderen Fahrzeug den Vortritt hätte gewähren müssen – dies insbesondere angesichts der schlechten Wetterbedingungen zum Unfallzeitpunkt.
Der Mann wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte seinen Freispruch. Er legte dabei unter anderem zwei private Gutachten vor, eines von seiner Fahrzeugversicherung und eines von einem von ihm selbst beauftragten Experten. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe jedoch nicht ein. Es befand, dass der Mann lediglich seine eigene Version der Ereignisse wiederholte, ohne konkret aufzuzeigen, inwiefern die kantonalen Gerichte das Recht verletzt oder die Beweise willkürlich gewürdigt hätten. Eine solche Begründung genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Eingabe ans Bundesgericht nicht.
Der Autofahrer muss nun zusätzlich die Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens in Höhe von 800 Franken tragen. Die ursprüngliche Verurteilung zu einer Busse von 400 Franken sowie die Verfahrenskosten von 700 Franken bleiben bestehen.