Symbolbild
Mutter darf mit Kindern in Grossbritannien bleiben
Eine Mutter zog mit ihren Kindern legal nach Grossbritannien. Das Bundesgericht bestätigt: Schweizer Gerichte sind seither nicht mehr zuständig.

Eine britische Staatsbürgerin und ihr britisch-sambischer Ehemann lebten seit Juni 2023 mit ihren zwei Kindern in Genf. Anfang 2025 trennten sie sich. Das Genfer Erstgericht entschied im Dezember 2025, dass die Mutter das Sorgerecht erhält und die Kinder mit ihr nach Grossbritannien ziehen dürfen.

Noch am Tag, an dem sie das Urteil erhielt – dem 15. Dezember 2025 –, reiste die Mutter mit den Kindern nach Grossbritannien aus und informierte ihren Ehemann am Folgetag. Dieser zog daraufhin vor das Genfer Obergericht und beantragte, dass das Urteil vorläufig nicht vollzogen werden dürfe, solange er Berufung einlegen könne. Das Obergericht gab ihm recht und setzte die Ausreisegenehmigung vorläufig ausser Kraft.

Dagegen wehrte sich die Mutter vor Bundesgericht. Sie argumentierte, dass die Kinder bereits legal nach Grossbritannien gezogen seien, bevor der Vater seinen Antrag gestellt habe – und dass damit die Schweizer Gerichte gar nicht mehr zuständig seien. Das Bundesgericht gab ihr recht: Nach internationalem Recht wechselt die gerichtliche Zuständigkeit für Kinderschutzmassnahmen automatisch in das Land, in dem die Kinder neu ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Da der Umzug am 15. Dezember 2025 legal und mit klarer Absicht zur dauerhaften Niederlassung erfolgt war, hatten die Schweizer Gerichte ab diesem Zeitpunkt keine Zuständigkeit mehr.

Das Bundesgericht hob den Entscheid des Genfer Obergerichts auf und erklärte den Antrag des Vaters für unzulässig. Die Kosten des Verfahrens trägt der Vater. Ob und wie der Vater sein Besuchsrecht gegenüber den Kindern in Grossbritannien geltend machen kann, bleibt einer allfälligen Entscheidung der britischen Behörden vorbehalten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_87/2026