Eine 1992 geborene Frau meldete sich 2017 bei der IV-Stelle des Kantons Thurgau an und verwies dabei auf ein Chronic Fatigue Syndrome (CFS) – eine Erkrankung, die durch anhaltende, schwere Erschöpfung gekennzeichnet ist und sich nicht durch einfache Bluttests oder Bildgebung nachweisen lässt. Die IV-Stelle liess sie zweimal durch ein medizinisches Gutachtungsinstitut untersuchen. Beide Male kam das Gutachten zum Schluss, dass keine Diagnose vorliege, die eine Arbeitsunfähigkeit begründe. Die IV-Stelle verweigerte daraufhin jegliche Leistungen, und das Thurgauer Verwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.
Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht. Dieses gab ihr in wesentlichen Punkten recht. Es stellte fest, dass die Gutachter einen grundlegenden Fehler begangen hatten: Sie werteten die Tatsache, dass die subjektiv geschilderten Beschwerden der Frau keine messbaren körperlichen Befunde ergaben, als Zeichen von Inkonsistenz oder Selbstlimitierung. Beim CFS ist jedoch gerade das Fehlen solcher Befunde typisch für die Erkrankung – sie wird durch den Ausschluss aller anderen möglichen Ursachen diagnostiziert. Dieses Merkmal als Argument gegen eine echte Erkrankung zu verwenden, widerspricht laut Bundesgericht den rechtlichen Anforderungen an ein Gutachten.
Zudem hatten die Gutachter selbst eingeräumt, dass sie keine verlässliche Aussage über das tatsächliche Aktivitätsniveau der Frau machen konnten. Ohne diese Grundlage lässt sich aber nicht beurteilen, ob sie wirklich arbeitsfähig ist. Das Bundesgericht hält fest: Eine Rente darf nicht mit einer rein theoretischen Arbeitsfähigkeit verweigert werden, wenn unklar ist, ob diese im Alltag überhaupt umsetzbar wäre.
Das Bundesgericht hebt deshalb den Entscheid des Verwaltungsgerichts und die Verfügung der IV-Stelle auf und weist den Fall zurück. Die IV-Stelle muss der Frau nun auferlegen, sich einer mindestens dreimonatigen stationären psychosomatischen Behandlung zu unterziehen. Während dieser Zeit soll auch ihre tatsächliche Arbeitsfähigkeit beurteilt werden. Verweigert sie diese Behandlung ohne triftigen Grund, können Leistungen gekürzt oder verweigert werden.