Eine Schweizer Staatsbürgerin und ihr italienischer Ehemann heirateten 2011 in Hongkong und lebten zuletzt fünf Jahre lang mit ihren zwei Söhnen (Jahrgang 2012 und 2015) in Mexiko. Nach der Trennung 2022 wohnten die Eltern zeitweise wieder unter demselben Dach. Am 6. Mai 2025 reiste die Mutter mit den Kindern in die Schweiz aus, ohne die ausdrückliche Zustimmung des Vaters eingeholt zu haben. Dieser verweigerte kurz darauf seine Einwilligung zum dauerhaften Umzug und leitete im August 2025 ein Rückführungsverfahren nach dem Haager Übereinkommen über internationale Kindesentführung ein.
Das Tessiner Appellationsgericht ordnete im Januar 2026 die Rückkehr der Kinder nach Mexiko an. Die Mutter zog den Fall ans Bundesgericht und machte geltend, der Vater habe den Umzug nachträglich gebilligt – etwa durch seine Zustimmung zur Schulanmeldung und zur Krankenkassenregistrierung der Kinder in der Schweiz sowie durch finanzielle Unterstützung. Ausserdem bestritt sie, dass der gewöhnliche Aufenthalt der Kinder vor dem Wegzug in Mexiko gelegen habe, und verwies auf die nomadische Lebensweise der Familie.
Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass die Kinder während fünf Jahren in Mexiko gelebt und dort die Schule besucht hatten – dies begründe klar ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort. Die zeitweise Akzeptanz des Vaters sei keine rechtsgültige Zustimmung zum Umzug gewesen, zumal er stets deutlich gemacht habe, dass er den dauerhaften Wohnsitzwechsel ablehne. Auch die Einwände zur Gefährdung der Kinder bei einer Rückkehr – etwa die angeblich unsichere finanzielle Lage des Vaters oder die Sicherheitslage in Mexiko – seien zu vage und unbelegt, um eine Ausnahme von der Rückführungspflicht zu rechtfertigen.
Hinsichtlich des Willens der Kinder stellte das Gericht fest, dass der ältere Sohn (13 Jahre) lediglich eine Präferenz für die Schweiz geäussert, aber keine klare Weigerung zur Rückkehr nach Mexiko formuliert hatte. Der jüngere Sohn (10 Jahre) hatte keinen Einwand gegen eine Rückkehr geäussert, sofern die Familie zusammenbleibt. Das Bundesgericht setzte der Mutter nun eine neue Frist: Sie muss die Rückkehr der Kinder nach Mexiko bis zum 10. April 2026 sicherstellen.