Ein 1968 geborener Kosovare lebt seit 1990 in der Schweiz und verfügt seit 1997 über eine Niederlassungsbewilligung. Seine Ehefrau und drei Töchter haben das Schweizer Bürgerrecht. Trotzdem fiel er über Jahrzehnte immer wieder mit Straftaten auf: Diebstähle, Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch und schliesslich gewerbsmässiger Betrug über einen Zeitraum von zwölf Jahren mit einem Schaden von rund 474'000 Franken. Insgesamt wurde er 15 Mal verurteilt. 2021 verurteilte ihn das Zürcher Obergericht zu dreieinhalb Jahren Gefängnis, aus dem er im Januar 2025 vorzeitig entlassen wurde.
Das Zürcher Migrationsamt entzog ihm daraufhin die Niederlassungsbewilligung und ordnete seine Wegweisung an. Alle kantonalen Instanzen bestätigten diesen Entscheid. Der Mann zog den Fall ans Bundesgericht und argumentierte, er habe sich seit 2019 nichts mehr zuschulden kommen lassen, seine Situation habe sich stabilisiert, und seine Ehefrau sowie seine jüngste Tochter seien wegen Nierenproblemen auf ihn angewiesen. Sein Interesse am Verbleib in der Schweiz überwiege das öffentliche Interesse an seiner Wegweisung klar.
Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Es hielt fest, dass der Mann trotz mehrfacher ausländerrechtlicher Verwarnungen über 17 Jahre hinweg immer wieder delinquiert hatte – ein klares Zeichen, dass er nicht bereit war, sich an die Rechtsordnung zu halten. Hinzu komme, dass er während rund 20 Jahren keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen sei und trotz über 33-jährigem Aufenthalt kaum Deutsch spreche. Die Rückfallgefahr sei deshalb sehr hoch. Zwar anerkannte das Gericht, dass die Wegweisung die Familie hart treffe. Doch könnten Ehefrau und Tochter bereits während des mehrjährigen Strafvollzugs ohne ihn auskommen, und der Kontakt lasse sich über moderne Kommunikationsmittel und gelegentliche Besuche aufrechterhalten.
Da der Mann im Kosovo geboren und aufgewachsen ist, dort noch Verwandte hat und die Sprache spricht, sei eine Rückkehr zumutbar. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Entzug der Niederlassungsbewilligung sowie die Wegweisung als verhältnismässig. Die Anwaltskosten des Mannes übernimmt der Bund, da er mittellos ist und seine Klage nicht von vornherein aussichtslos war.