Symbolbild
Vater muss die Schweiz mit seinen Töchtern verlassen
Ein Peruaner hatte bei seiner Einreise zwei Töchter verschwiegen. Das Bundesgericht bestätigt nun seine Ausweisung samt der seiner Kinder.

Ein heute 40-jähriger Peruaner lebte seit 2018 in Genf. Er hatte dort 2015 eine Spanierin geheiratet, die über eine Niederlassungsbewilligung in der Schweiz verfügte. Gestützt auf diese Ehe erhielt er 2021 eine Aufenthaltsbewilligung. Bei seinem Gesuch verschwieg er jedoch, dass er bereits zwei Töchter hatte, die er mit einer anderen Frau bekommen hatte. In mehreren Formularen gab er an, keine Kinder zu haben. Die beiden Mädchen, 2014 und 2017 in Peru geboren, reisten im Herbst 2021 gemeinsam mit ihrer Mutter in die Schweiz ein – und lebten fortan unter demselben Dach wie der Mann.

Im März 2022 beantragte der Peruaner beim kantonalen Migrationsamt Aufenthaltsbewilligungen für seine Töchter. Dabei behauptete er, er wisse nicht, wo sich die Mutter der Kinder aufhalte – obwohl die Familie zusammenlebte. Zudem hatte er seine Ehe mit der Spanierin als reine Formalität dargestellt; in Wirklichkeit führte er weiterhin eine enge Beziehung zur Mutter seiner Kinder. Die Ehe wurde im November 2022 geschieden. Das kantonale Migrationsamt verweigerte 2024 die Erneuerung seiner Aufenthaltsbewilligung und ordnete die Ausreise des Mannes sowie seiner beiden älteren Töchter an.

Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Es hält fest, dass der Mann die Behörden systematisch getäuscht hat: Er verschwieg die Existenz seiner Töchter, log über seinen Familienstand und täuschte über seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hinweg. Wer bei einem Aufenthaltsgesuch falsche Angaben macht, verliert das Recht auf Verlängerung seiner Bewilligung – auch wenn er inzwischen von seiner Ehefrau geschieden ist. Eine Ausnahme für besondere Härtefälle fällt laut Gericht ebenfalls ausser Betracht.

Das Bundesgericht erachtet die Ausweisung auch als verhältnismässig. Der Mann lebte erst seit rund sechs Jahren in der Schweiz, ist mit dem Leben in Peru vertraut und kehrte regelmässig dorthin zurück. Auch die Mutter der Kinder sowie die Töchter selbst besitzen die peruanische Staatsangehörigkeit; die beiden älteren Mädchen lebten bis Herbst 2021 in Peru. Da der Vater kein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat, können sich auch die Töchter nicht auf das Recht auf Familienleben berufen, um hier bleiben zu dürfen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_4/2026