Symbolbild
Frau scheitert mit Klage, weil sie nötige Dokumente nicht einreichte
Eine Frau wollte eine Geldforderung gerichtlich durchsetzen, reichte aber die nötigen Belege nicht ein. Das Bundesgericht trat auf ihre Eingabe nicht ein.

Eine Frau versuchte, eine Geldforderung gegenüber einem Mann gerichtlich durchzusetzen. Das Bezirksgericht Höfe trat auf ihr Gesuch jedoch nicht ein, weil sie trotz ausdrücklicher Aufforderung weder den Nachweis ihrer Forderung noch den zugehörigen Zahlungsbefehl eingereicht hatte. Das Kantonsgericht Schwyz bestätigte diesen Entscheid im Dezember 2025.

Die Frau wandte sich daraufhin ans Bundesgericht. Sie beantragte zudem, die Frist für ihre Eingabe wegen krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit zu verlängern. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frist tatsächlich eingehalten worden war – das Urteil des Kantonsgerichts galt rechtlich als am 30. Dezember 2025 zugestellt, da die Frau das eingeschriebene Schreiben bei der Post nicht abgeholt hatte. Ihre Eingabe vom 2. Februar 2026 erfolgte damit noch rechtzeitig, weshalb das Gesuch um Fristverlängerung hinfällig war.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde dennoch nicht ein, weil die Frau ihre Eingabe nicht ausreichend begründet hatte. Wer ans Bundesgericht gelangt, muss klar und detailliert darlegen, weshalb der angefochtene Entscheid falsch sein soll. Diese Anforderung erfüllte die Eingabe der Frau offensichtlich nicht. Der Präsident der zuständigen Abteilung konnte die Beschwerde deshalb im vereinfachten Verfahren ohne weitere Prüfung abweisen.

Auch das Gesuch der Frau um Befreiung von den Gerichtskosten wurde abgelehnt, weil ihre Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 18. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_54/2026