Symbolbild
Bundesgericht bestätigt fünf Jahre Gefängnis für Vergewaltiger
Ein Mann hatte seine Ex-Freundin gefesselt, misshandelt und sexuell genötigt. Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Ein Mann hatte zwischen Februar und März 2020 seine Ex-Freundin mehrfach bedroht, genötigt und schliesslich in der Wohnung ihres neuen Partners brutal überwältigt. Dabei fesselte er sie, knebelte sie, schleifte sie ins Schlafzimmer und zwang sie zu Oral- und Analverkehr. Zudem versuchte er, sie vaginal zu penetrieren – mit dem erklärten Ziel, mit ihr ein Kind zu zeugen. Die Frau erlitt dabei Verletzungen am Kopf, am Hals, am Rücken und an den Handgelenken. Der Mann filmte die Übergriffe mit einer Kamera.

Das Zürcher Obergericht verurteilte den Mann wegen versuchter Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und weiterer Delikte zu fünf Jahren Gefängnis. Zusätzlich erhielt er eine bedingte Geldstrafe. Er muss der Frau eine Genugtuung von 30'000 Franken sowie Schadenersatz bezahlen.

Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht und beantragte einen Freispruch von den schwerwiegendsten Vorwürfen. Er bestritt, dass die sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau stattgefunden hätten, und kritisierte die Beweiswürdigung als willkürlich. Ausserdem verlangte er, ein aussagepsychologisches Gutachten über die Ex-Freundin einzuholen. Das Bundesgericht wies alle Einwände ab: Die Vorinstanz habe die Aussagen der Frau sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt, und die Schilderungen seien durch medizinische Befunde sowie weitere Beweise bestätigt worden. Für ein Glaubhaftigkeitsgutachten bestehe kein Anlass.

Auch die Rügen zur Strafzumessung blieben erfolglos. Der Mann hatte geltend gemacht, die einzelnen Delikte hätten nicht zu einer einzigen Freiheitsstrafe zusammengefasst werden dürfen. Das Bundesgericht hielt fest, dass die Taten zeitlich, sachlich und personell eng miteinander verknüpft seien und alle dem Ziel gedient hätten, der Frau seinen Willen aufzuzwingen. Unter diesen Umständen sei eine Gesamtfreiheitsstrafe gerechtfertigt. Das Urteil des Obergerichts Zürich wird damit vollumfänglich bestätigt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 19. March 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_300/2024