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Bundesgericht lässt Wiederaufnahme von Strafklage gegen Schreiner nicht zu
Ein Mann wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil anfechten, um eine Strafklage gegen einen Schreiner neu aufzurollen. Das Bundesgericht tritt auf das Gesuch nicht ein.

Ein Grundstückbesitzer hatte zwischen 2009 und 2013 einem Schreiner verschiedene Arbeiten an seiner Liegenschaft in Auftrag gegeben. Als er Mängel und überhöhte Rechnungen beanstandete, behielt er die ausstehenden Zahlungen von rund 51'000 Franken ein. Der Schreiner seinerseits beantragte 2017 beim Gericht die Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts auf dem Grundstück des Mannes – gestützt auf einen Kostenvoranschlag vom Dezember 2016 über rund 45'000 Franken. Der Grundstückbesitzer bestritt, diesen Voranschlag je in Auftrag gegeben oder erhalten zu haben, und erstattete 2018 Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen den Schreiner.

Die Strafbehörden lehnten es jedoch ab, die Anzeige zu untersuchen. Die Staatsanwaltschaft trat 2019 nicht darauf ein, das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid 2020, und das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde im September 2020 ab. Im Dezember 2023 wurde der Grundstückbesitzer zivilrechtlich verurteilt, dem Schreiner die ausstehenden Beträge zu bezahlen. Darin sah er einen neuen Beweis dafür, dass der umstrittene Kostenvoranschlag im Zivilverfahren tatsächlich eine entscheidende Rolle gespielt hatte.

Gestützt auf dieses Zivilurteil beantragte der Mann beim Bundesgericht, sein früheres Urteil von 2020 zu überprüfen. Das Bundesgericht lehnte dies nun ab: Eine solche Wiederaufnahme ist nur möglich, wenn das Bundesgericht in seinem früheren Entscheid den Sachverhalt selbst ergänzt oder berichtigt hat. Das war hier nicht der Fall – das Bundesgericht hatte damals lediglich geprüft, ob das Kantonsgericht willkürlich geurteilt hatte, ohne eigene Tatsachenfeststellungen zu treffen. Der neue Beweis betrifft inhaltliche Fragen des früheren Verfahrens, nicht aber die Zulässigkeit des damaligen Rechtsmittels.

Das Bundesgericht wies zudem darauf hin, dass dem Mann grundsätzlich ein anderer Weg offensteht: Er könnte beim Strafgericht beantragen, das Verfahren gestützt auf neue Tatsachen wieder aufzunehmen – ein Vorgehen, das weniger strenge Voraussetzungen kennt als die förmliche Revision eines rechtskräftigen Urteils. Die Verfahrenskosten von 3'000 Franken trägt der Mann.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 17. March 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6F_8/2024