Ein Mann aus dem Kanton St. Gallen soll zwischen 2007 und 2019 insgesamt rund 4,8 Millionen Franken erschwindelt haben – zum Schaden seiner eigenen Geschwister, seines Schwagers, eines früheren Vorgesetzten, seiner Arbeitgeberin sowie weiterer Personen. Das Kantonsgericht St. Gallen verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Veruntreuung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Der Mann zog das Urteil ans Bundesgericht weiter und beantragte einen Freispruch vom Vorwurf des Betrugs.
Den Kern der Vorwürfe bildet ein jahrelanges Lügengebäude gegenüber engen Familienmitgliedern: Der Verurteilte überredete seine Geschwister und seinen Schwager unter verschiedenen Vorwänden dazu, ihm Geld zu überweisen – angeblich für Finanzinvestitionen oder andere Zwecke. Tatsächlich verwendete er die Beträge für seinen eigenen, aufwendigen Lebensunterhalt und hatte nie die Absicht, das Geld zurückzuzahlen. Zusätzlich erschwindelte er sich bei einem früheren Vorgesetzten ein Darlehen von 950'000 Euro für den angeblichen Kauf eines antiken Flugzeugs, obwohl er von Anfang an wusste, dass er den Betrag nicht fristgerecht zurückzahlen konnte. Seiner damaligen Arbeitgeberin, einer Bank, legte er gefälschte Steuererklärungen vor, um eine Hypothek von 640'000 Franken zu erhalten.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes vollumfänglich ab. Es bestätigte, dass die Täuschungen als arglistig zu werten sind: Wer über seine innere Absicht lügt – also vorspiegelt, Geld zurückzahlen oder vereinbarungsgemäss einsetzen zu wollen –, begeht eine Täuschung, die das Opfer seinem Wesen nach kaum überprüfen kann. Erschwerend wirkten das enge Vertrauensverhältnis zu den Geschädigten, das auf familiären Banden, gemeinsamen Glaubensüberzeugungen und dem beruflichen Ansehen des Täters als Bankkader beruhte, sowie die in einigen Fällen raffiniert konstruierten Lügengebäude mit künstlichem Zeitdruck. Den Opfern sei kein leichtfertiges Verhalten vorzuwerfen.
Auch den Vorwurf der Gewerbsmässigkeit liess das Bundesgericht gelten: Der Mann hatte über rund zehn Jahre hinweg 17 Betrugshandlungen begangen und sich damit durchschnittlich über 110'000 Franken pro Jahr erschlichen – rund zwei Drittel seines ohnehin hohen legalen Einkommens. Er hatte sich damit auf eine dauerhafte deliktische Einnahmequelle eingerichtet. Das Gesuch des Verurteilten, die Verfahrenskosten nicht tragen zu müssen, lehnte das Bundesgericht ebenfalls ab, da seine Anträge von vornherein aussichtslos gewesen seien.