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Kläger scheitert mit vorzeitigem Gang ans Bundesgericht

Ein Arbeitnehmer klagte auf 50'000 Franken aus einem Arbeitsvertrag. Seine Klage war noch nicht abgeschlossen – trotzdem wandte er sich vorzeitig ans Bundesgericht und muss nun 800 Franken Gerichtskosten tragen.

Publikationsdatum: 15. Juli 2026

Ein Arbeitnehmer reichte im Oktober 2024 beim Bezirksgericht Arbon eine Teilklage gegen seine frühere Arbeitgeberin ein und forderte unter anderem 50'000 Franken aus einem Arbeitsvertrag. Das Bezirksgericht legte im Oktober 2025 fest, welche Beweise die beiden Parteien erbringen müssen, und verpflichtete den Kläger zur Zahlung eines kleinen Kostenvorschusses von 75 Franken.

Gegen diese Anordnung des Bezirksgerichts – einen sogenannten Beweisbeschluss – legte der Kläger beim Obergericht des Kantons Thurgau Beschwerde ein. Das Obergericht trat im März 2026 gar nicht erst auf die Eingabe ein, weil ein solcher Zwischenentscheid grundsätzlich nicht selbständig angefochten werden kann.

Daraufhin wandte sich der Kläger ans Bundesgericht. Dieses stellte jedoch fest, dass auch dort die Voraussetzungen für eine Anfechtung eines Zwischenentscheids nicht erfüllt waren. Ein Zwischenentscheid kann nur ausnahmsweise vor dem endgültigen Abschluss eines Verfahrens angefochten werden – nämlich dann, wenn er einen nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil verursacht oder wenn eine sofortige Entscheidung ein aufwendiges Beweisverfahren überflüssig machen würde. Der Kläger legte nicht dar, weshalb eine dieser Ausnahmen in seinem Fall zutreffen sollte.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein und auferlegte dem Kläger Gerichtskosten von 800 Franken. Er kann den Beweisbeschluss aber weiterhin zusammen mit dem abschliessenden Urteil im Hauptverfahren anfechten, sofern dieser Einfluss auf den Ausgang des Falls hat.

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Urteilsnummer: 4A_233/2026

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