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Verurteilter Anwalt muss Strafe neu berechnen lassen

Ein verurteilter Anwalt erhielt vom Waadtländer Berufungsgericht eine Strafe von 43 Monaten. Die Begründung war ungenügend – das Urteil muss neu gefällt werden.

Publikationsdatum: 14. Juli 2026

Ein Anwalt wurde vom Waadtländer Strafgericht wegen zahlreicher Delikte verurteilt: unter anderem wegen Nötigung, Urkundenfälschung, Verleumdung, Betrugs bei einer Pfändung sowie betrügerischen Konkurses. Das erstinstanzliche Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Auf Berufung der Staatsanwaltschaft erhöhte das kantonale Berufungsgericht die Strafe auf 43 Monate. Der Verurteilte zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter und verlangte, bei der ursprünglichen Strafe von 24 Monaten zu bleiben.

Das Bundesgericht gab dem Verurteilten im Kern recht – allerdings nicht weil die Strafe zu hoch gewesen wäre, sondern weil das Berufungsgericht seine Strafzumessung unzureichend begründet hatte. Konkret fehlte eine nachvollziehbare Erklärung, wie das Gericht die einzelnen Delikte gewichtet und welche Teilstrafen es für jede Tat angesetzt hatte. Auch blieb unklar, wie das Gericht die Aufhebung einer früheren bedingten Strafe in die Gesamtstrafe eingerechnet hatte und weshalb es für eine kurze rechtswidrige Haftzeit eine bestimmte Entschädigung festgelegt hatte.

Zudem rügte der Verurteilte, das Berufungsgericht habe bei der Strafzumessung zu Unrecht berücksichtigt, dass er Anwalt sei. Das Bundesgericht wies diesen Einwand zurück: Das Gericht habe damit lediglich festgehalten, dass der Verurteilte als Anwalt gewusst habe, dass seine Handlungen strafbar waren – was bei der Beurteilung der Schuld zulässig sei.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und wies die Sache zur Neubeurteilung zurück. Das Waadtländer Berufungsgericht muss die Strafe nun unter Einhaltung der gesetzlichen Begründungsanforderungen neu festsetzen. Über die endgültige Höhe der Freiheitsstrafe ist damit noch nicht entschieden.

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Urteilsnummer: 6B_432/2025

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