Symbolbild

Frau erhält keine Prozesskostenbefreiung für ihr Überprüfungsverfahren

Eine Frau wollte kostenlos ein Gerichtsverfahren über ihre Unterhaltszahlungen neu aufrollen. Die Richter lehnen ihr Gesuch ab – die Erfolgsaussichten seien zu gering.

Publikationsdatum: 14. Juli 2026

Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens war eine Frau der Ansicht, dass bei der Berechnung ihres Unterhalts ein zu hohes Einkommen angerechnet worden sei. Sie beantragte deshalb beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, den früheren Entscheid nochmals zu überprüfen. Gleichzeitig ersuchte sie darum, von den Verfahrenskosten befreit zu werden, da sie die Kosten nicht selbst tragen könne.

Das Kantonsgericht wies dieses Gesuch ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass die Frau für ihre Behauptung, ihr Einkommen sei falsch berechnet worden, ausschliesslich Dokumente vorlegte, die erst nach dem ursprünglichen Entscheid ausgestellt worden waren. In einem solchen Überprüfungsverfahren sind jedoch nur Tatsachen und Beweise zulässig, die bereits zum Zeitpunkt des ursprünglichen Entscheids vorhanden waren. Neu entstandene Tatsachen können dabei nicht berücksichtigt werden. Zudem stellte das Gericht die Frage, ob die Frau die geltende Frist für einen solchen Antrag überhaupt eingehalten hatte. Weil das Verfahren damit praktisch keine Erfolgschancen hatte, lehnte das Kantonsgericht die Kostenbefreiung ab.

Die Frau zog diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter und verlangte sowohl die Aufhebung der Verfügung als auch eine Kostenbefreiung für das neue Verfahren. In ihrer Eingabe wiederholte sie jedoch lediglich ihren bisherigen Standpunkt und reichte erneut Dokumente ein, die nach dem ursprünglichen Urteil entstanden waren. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Argumenten des Kantonsgerichts fehlte.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein, weil sie den Begründungsanforderungen nicht genügte. Eine Beschwerde muss konkret darlegen, inwiefern der angefochtene Entscheid falsch ist – eine blosse Wiederholung des eigenen Standpunkts reicht dafür nicht aus. Von einer Kostenerhebung wurde angesichts der konkreten Umstände abgesehen, womit auch das Gesuch um Kostenbefreiung für das Bundesgerichtsverfahren hinfällig wurde.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_564/2026

Zurück zur Hauptseite