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Frau erhält keine Prozesskostenbefreiung für ihr Unterhaltsverfahren

Eine Frau wollte ein früheres Urteil zu ihrer Unterhaltsberechnung anfechten. Die Richter lehnten ihr Gesuch um kostenfreie Rechtshilfe ab.

Publikationsdatum: 14. Juli 2026

Eine Frau aus dem Kanton Basel-Landschaft wollte ein Urteil des Zivilgerichts West aus dem Jahr 2024 nachträglich anfechten lassen. Dabei ging es um die Berechnung von Unterhaltszahlungen, die ihr zugesprochen worden waren. Sie beantragte beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, das Verfahren ohne Kostenvorschuss führen zu dürfen – also auf eigene Kosten befreit zu werden.

Das Kantonsgericht lehnte dieses Gesuch im Mai 2026 ab. Es begründete seinen Entscheid damit, dass das Anfechtungsverfahren keine reellen Erfolgschancen habe. Die Frau stützte sich nämlich auf Dokumente und Tatsachen, die erst nach dem ursprünglichen Urteil entstanden waren. Solche neuen Beweise sind in einem solchen Nachprüfungsverfahren jedoch grundsätzlich nicht zulässig – nur Tatsachen, die bereits zum Zeitpunkt des ursprünglichen Entscheids bekannt hätten sein können, dürfen berücksichtigt werden. Zudem stellte das Kantonsgericht die Einhaltung der Fristen in Frage.

Die Frau gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte, dass ihr sowohl für das laufende Verfahren als auch für das Verfahren vor Bundesgericht die Kosten erlassen werden. In ihrer Eingabe wiederholte sie jedoch lediglich ihren bisherigen Standpunkt – nämlich dass ihr ein zu hohes Einkommen angerechnet worden sei – und legte erneut Dokumente vor, die nach dem angefochtenen Urteil ausgestellt worden waren.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Es hielt fest, dass die Frau sich nicht konkret mit den Argumenten des Kantonsgerichts auseinandergesetzt habe. Da die Eingabe damit den formellen Anforderungen nicht genügte, entschied der Präsident des Bundesgerichts im vereinfachten Verfahren. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde jedoch verzichtet, womit das Gesuch um kostenfreie Rechtshilfe für das Bundesgerichtsverfahren hinfällig wurde.

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Urteilsnummer: 5A_563/2026

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