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Verurteilter Ehemann bleibt nach Mord an Ehefrau für 20 Jahre im Gefängnis

Ein Mann hatte seine Ehefrau mit Schlafmitteln betäubt und erdrosselt. Die Richter bestätigen die Verurteilung wegen Mordes und die 20-jährige Freiheitsstrafe.

Publikationsdatum: 14. Juli 2026

Im Dezember 2022 soll ein Mann seiner Ehefrau heimlich ein Schlafmittel verabreicht und sie anschliessend mit zusammengesteckten Kabelbindern erdrosselt haben. Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn im März 2025 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Das Berner Obergericht bestätigte dieses Urteil im Oktober 2025 vollumfänglich.

Der Verurteilte zog den Fall weiter und machte geltend, er sei während der Ermittlungen unzureichend durch seinen damaligen Pflichtverteidiger vertreten worden. Zudem seien Teile seiner Einvernahmen unzulässig gewesen, weil die Polizei unerlaubte Befragungsmethoden angewandt habe. Das Gericht hatte diese Passagen tatsächlich als unverwertbar eingestuft. Der Verurteilte argumentierte nun, die gesamte restliche Untersuchung sei dadurch «kontaminiert» worden, und verlangte einen Freispruch.

Die Richter wiesen dieses Argument zurück. Entscheidend war, dass der Verdacht gegen den Verurteilten nicht durch seine eigenen Aussagen entstanden war, sondern durch einen Hinweis einer Drittperson, die Zweifel an der zunächst angenommenen Todesursache – Suizid – geäussert hatte. Diese Person hatte die Ermittlungen erst in Gang gesetzt, noch bevor die beanstandete Einvernahme stattfand. Daraufhin wurden weitere Beweise erhoben – etwa die Befragung des Umfelds und die Obduktion der Leiche –, die unabhängig von den unverwertbaren Aussagen des Verurteilten gewonnen worden wären. Auch der Hinweis auf eine Affäre des Verurteilten stammte bereits aus dieser frühen Zeugenaussage.

Der Verurteilte konnte nicht konkret darlegen, welche Beweise ohne die beanstandeten Einvernahmen nicht hätten erhoben werden können. Seine pauschalen Vorwürfe, das Verfahren sei insgesamt unfair gewesen, genügten den Anforderungen an eine substanziierte Begründung nicht. Die Verurteilung wegen Mordes und die 20-jährige Freiheitsstrafe bleiben damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_350/2026

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