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Arbeitnehmer scheitert mit Klage gegen seine Kündigung

Ein Arbeitnehmer wollte seine Kündigung als missbräuchlich anfechten. Seine Eingabe ans höchste Gericht war ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 13. Juli 2026

Ein Arbeitnehmer war der Ansicht, sein Arbeitgeber – eine Aktiengesellschaft – habe ihn missbräuchlich gekündigt. Er zog deshalb vor das Kantonsgericht Nidwalden und verlangte eine Entschädigung. Das Gericht wies seine Klage im Oktober 2025 ab. Auch das Obergericht des Kantons Nidwalden bestätigte diesen Entscheid im März 2026 und lehnte den Rekurs des Arbeitnehmers ab.

Daraufhin wandte sich der Arbeitnehmer ans Bundesgericht und erklärte, er wolle den Entscheid des Obergerichts weiterziehen. Seine Eingabe enthielt jedoch keine ausreichende Begründung. Wer sich ans Bundesgericht wendet, muss genau darlegen, weshalb das vorinstanzliche Urteil falsch sein soll – und zwar mit konkreten rechtlichen Argumenten. Daran fehlte es in diesem Fall offensichtlich.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe deshalb gar nicht erst ein. Es prüfte den Fall also inhaltlich nicht, sondern stellte lediglich fest, dass die formellen Mindestanforderungen an eine solche Eingabe nicht erfüllt waren. Dieses Vorgehen ist im vereinfachten Verfahren vorgesehen, wenn eine Beschwerde von vornherein unzulässig oder ungenügend begründet ist.

Die Verfahrenskosten von 500 Franken gehen zulasten des Arbeitnehmers. Die Gegenpartei erhält keine Entschädigung, da ihr im bundesgerichtlichen Verfahren kein nennenswerter Aufwand entstanden ist.

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Urteilsnummer: 4A_157/2026

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