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Zwei Töchter ziehen ihre Klage gegen die IV-Stelle Bern zurück

Zwei Töchter hatten die Berner IV-Stelle vor Gericht gezogen. Kurz nach Einreichen der Beschwerde zogen sie diese wieder zurück.

Publikationsdatum: 10. Juli 2026

Zwei Töchter hatten gemeinsam mit ihrem Vater als gesetzlichem Vertreter eine Beschwerde gegen die IV-Stelle Bern eingereicht. Sie wandten sich damit gegen ein Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Solothurn vom 12. Mai 2026, das zu ihren Ungunsten ausgefallen war. Um was es dabei inhaltlich genau ging, geht aus dem vorliegenden Entscheid nicht hervor.

Nur einen Tag nach Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht, am 18. Juni 2026, liessen die beiden Töchter über ihre Anwältin mitteilen, dass sie das Verfahren nicht weiterführen wollen. Sie zogen ihre Beschwerde damit vollständig zurück.

Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab, was dem formellen Abschluss des Falls entspricht. Da die Töchter das Verfahren selbst beendet haben, wurden ihnen keine Gerichtskosten auferlegt.

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Urteilsnummer: 8C_417/2026

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