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Vater muss die Schweiz verlassen – Geburt seiner Tochter ändert nichts

Ein Portugiese wurde aus der Schweiz ausgewiesen. Die Geburt seiner Tochter nach dem Urteil reicht nicht aus, um die Ausweisung aufzuschieben.

Publikationsdatum: 10. Juli 2026

Ein portugiesischer Staatsbürger wurde 2021 von einem Waadtländer Gericht wegen mehrerer Straftaten – darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung – zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht seine Ausweisung aus der Schweiz für acht Jahre an. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil im März 2023 rechtskräftig.

Nach dem Urteil entwickelten sich die persönlichen Verhältnisse des Mannes weiter: Er lebte mit einer Schweizer Staatsangehörigen zusammen, und im September 2023 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Der Verurteilte beantragte daraufhin beim Waadtländer Bevölkerungsamt, die Vollstreckung der Ausweisung aufzuschieben. Er argumentierte, die Ausweisung verletze sein Recht auf Familienleben, das durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt sei. Das Amt und anschliessend das Kantonsgericht lehnten den Aufschub ab.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde des Mannes nicht ein. Es hielt fest, dass ein Aufschub der Ausweisung nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich ist – namentlich wenn zwingende Normen des Völkerrechts verletzt würden, etwa das Verbot der Folter oder das Rückschiebungsverbot. Das Recht auf Familienleben gemäss EMRK gehört nach Auffassung des Gerichts nicht zu diesen zwingenden Normen. Zudem entspreche es der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, dass neue familiäre Bindungen, die erst nach dem rechtskräftigen Ausweisungsurteil entstanden sind, grundsätzlich nicht mehr geltend gemacht werden können, um die Ausweisung zu verhindern.

Der Verurteilte konnte somit nicht nachweisen, dass er ein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung der Ausweisungsverfügung hatte. Weder die Beziehung zu seiner Partnerin noch die Geburt der gemeinsamen Tochter stellen nach Ansicht des Gerichts eine massgebliche Änderung der Verhältnisse dar, die einen Aufschub der Ausweisung rechtfertigen würde. Die Verfahrenskosten von 3000 Franken trägt der Verurteilte.

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Urteilsnummer: 7B_594/2024

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