Das Bundesgericht hatte im Mai 2026 eine Beschwerde eines Mannes im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Einziehung von Gegenständen abgewiesen. Kurz darauf verlangte der Verurteilte, dass dieses Urteil nochmals überprüft werde. Er begründete dies mit «offensichtlicher Unmenschlichkeit und Justizirrtum» und bezeichnete das Urteil als menschlich und juristisch absolut inakzeptabel.
Grundsätzlich gilt: Urteile des Bundesgerichts sind ab dem Tag ihrer Ausfällung rechtskräftig. Eine nachträgliche Überprüfung ist nur in eng begrenzten, gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn neue Tatsachen oder Beweise auftauchen, die zuvor nicht bekannt waren. Wer eine solche Überprüfung verlangt, muss konkret darlegen, welcher dieser Ausnahmegründe vorliegt und weshalb das ursprüngliche Urteil deshalb abgeändert werden müsste.
Diesen Anforderungen genügte das Gesuch des Verurteilten in keiner Weise. Er zeigte nicht auf, dass einer der gesetzlich vorgesehenen Gründe für eine Neubeurteilung gegeben wäre. Stattdessen beschränkte er sich darauf, seine Unzufriedenheit mit dem früheren Urteil auszudrücken und dessen Beurteilung zu kritisieren. Das reicht für eine erneute Prüfung nicht aus. Zudem stellten die Richter fest, dass seine inhaltliche Kritik ohnehin ins Leere ziele, da das Gericht die beanstandete Frage bereits im Vorverfahren korrekt behandelt hatte.
Das Bundesgericht trat auf das Gesuch nicht ein und auferlegte dem Verurteilten Gerichtskosten von 1000 Franken. Ausserdem kündigte es an, weitere offensichtlich unzulässige Gesuche in dieser Sache künftig ohne förmliche Behandlung abzulegen.