Im Gebiet Chilcherberge der Urner Gemeinde Silenen bewirtschaften drei Landwirte rund 16 Hektaren landwirtschaftliche Fläche, die bisher über Seilbahnen und steile Fuss- und Viehtriebwege erschlossen werden. Um die Bewirtschaftung zu erleichtern, planten die drei Eigentümer einen rund 1'070 Meter langen, befahrbaren Naturweg, der von der Riggwaldstrasse bis zur Liegenschaft Ändi führen und dabei durch Wald und Landwirtschaftszone verlaufen sollte. Für den Bau wären rund 1'150 Quadratmeter Wald dauerhaft gerodet worden.
Gegen das Bauprojekt wehrten sich Pro Natura und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), weil ein Teil des Weges durch ein Bundesinventar-Schutzgebiet – das «Maderanertal–Fellital» – führt. Nachdem sowohl der Urner Regierungsrat als auch das Obergericht des Kantons Uri die Baubewilligung bestätigt hatten, gelangten die beiden Umweltorganisationen an das Bundesgericht.
Die Richter in Lausanne gaben den Umweltorganisationen recht und hoben die Baubewilligung auf. Sie beanstandeten gleich mehrere Mängel: Erstens fehlten ausreichende Erhebungen zur Flora und Fauna entlang der geplanten Wegtrasse. Solche Untersuchungen und die daraus abzuleitenden Schutz- und Ersatzmassnahmen müssen laut Bundesrecht zwingend vor der Erteilung einer Baubewilligung vorliegen – nicht erst kurz vor Baubeginn, wie die Vorinstanz akzeptiert hatte. Zweitens war nicht hinreichend belegt, dass die drei Landwirtschaftsbetriebe am abgelegenen Standort Chilcherberge langfristig bestehen können. Drittens fehlten konkrete Angaben dazu, welche Maschinen künftig eingesetzt werden sollen und warum der Weg in der geplanten Breite tatsächlich notwendig ist. Auch die Frage, ob der aufwändige Maschinentransport per Seilbahn nicht durch bessere Koordination der Schnitttermine reduziert werden könnte, blieb unbeantwortet.
Das Bundesgericht wies den Fall zur vollständigen Neubeurteilung an die Baukommission Silenen zurück. Es hielt fest, dass eine Baubewilligung nicht grundsätzlich ausgeschlossen sei, die bestehenden Grundlagen aber für einen Entscheid nicht ausreichten. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von insgesamt mehreren tausend Franken tragen die drei Landwirte.