Ein Vater (Jahrgang 1994) und eine Mutter (Jahrgang 1990) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind, das 2023 geboren wurde. Im Rahmen eines Eheschutzverfahrens – einem gerichtlichen Verfahren, das während einer Trennung vorläufige Regelungen festlegt – stritt das Paar über die Höhe der Unterhaltsbeiträge für das Kind. Das Zürcher Obergericht hatte die Beiträge im September 2025 festgesetzt.
Der Vater war mit diesem Entscheid nicht einverstanden und zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Nachdem beide Seiten ihre schriftlichen Stellungnahmen eingereicht hatten, teilten sie dem Gericht mit, dass sie sich inzwischen geeinigt hätten. Im parallel laufenden Scheidungsverfahren kamen die Eltern zu einer umfassenden Einigung über alle Folgen der Scheidung – darunter auch die Unterhaltsbeiträge für die Zeit der Trennung.
Da sich die Parteien aussergerichtlich geeinigt hatten, bestand kein Grund mehr für einen Entscheid des Bundesgerichts. Das Verfahren wurde deshalb als durch Vergleich erledigt abgeschrieben. Die Gerichtskosten von 3000 Franken teilen sich Vater und Mutter je zur Hälfte. Auf gegenseitige Entschädigungen verzichteten beide Seiten.
Die Kosten des Verfahrens vor dem Zürcher Obergericht hatten die Eltern ebenfalls bereits untereinander geregelt. Das Bundesgericht nahm diese Einigung zur Kenntnis, änderte den ursprünglichen Entscheid des Obergerichts aber nicht ab.