Ein Mann reichte Ende Mai 2026 bei der Aargauer Oberstaatsanwaltschaft eine umfangreiche Strafanzeige gegen verschiedene Personen ein. Gleichzeitig verlangte er, dass zahlreiche Mitglieder und Mitarbeitende verschiedener Aargauer Gerichte und Behörden sowie des Bundesgerichts wegen Befangenheit in den Ausstand treten müssten. Die Oberstaatsanwaltschaft leitete diese Ausstandsbegehren ans Obergericht des Kantons Aargau weiter, das darauf jedoch nicht eintrat.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Er verlangte unter anderem die Aufhebung des Obergericht-Entscheids, die Übertragung sämtlicher ihn betreffender Verfahren an ein ausserkantonales Gericht sowie den Beizug der Akten aus 39 verschiedenen Verfahren. Zudem beantragte er, auf Verfahrenskosten zu verzichten, und ersuchte um unentgeltliche Rechtspflege – das heisst, er wollte, dass der Staat seine Kosten übernimmt.
Das Bundesgericht stellte fest, dass es im vorliegenden Verfahren einzig prüfen kann, ob das Obergericht die Ausstandsbegehren zu Recht abgewiesen hat. Alle weitergehenden Anträge des Mannes – etwa zur Überprüfung anderer Verfahren oder zur Feststellung einer allgemeinen Rechtsverweigerung – gehen über diesen Rahmen hinaus und wurden von vornherein nicht behandelt. Inhaltlich bemängelte das Bundesgericht, dass der Mann sich nicht konkret mit den Begründungen des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Er wiederholte lediglich pauschale Vorwürfe eines «systemischen Justizversagens», ohne aufzuzeigen, weshalb das Obergericht das Recht verletzt haben soll.
Da die Eingabe die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Begründung offensichtlich nicht erfüllte, trat das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nicht darauf ein. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde wegen fehlender Erfolgsaussichten abgelehnt. Der Mann muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen, wobei das Gericht seiner finanziellen Lage bei der Festsetzung des Betrags Rechnung trug.