Ein Arzt war in einem sozialversicherungsrechtlichen Schiedsverfahren vor dem Kantonsgericht Luzern unterlegen. Mit Urteil vom November 2023 wurde er dazu verpflichtet, einen Anteil von 40'124.80 Franken an den Verfahrenskosten zu übernehmen. Hintergrund des ursprünglichen Verfahrens war der Vorwurf, er habe den Krankenkassen zu hohe Beträge in Rechnung gestellt und müsse diese zurückzahlen.
Als der Kanton Luzern die Schuld im September 2025 auf dem Betreibungsweg einzutreiben versuchte, wehrte sich der Arzt dagegen. Das Bezirksgericht Luzern und anschliessend das Kantonsgericht Luzern wiesen seine Einwände jedoch ab und bestätigten, dass der Betrag vollstreckt werden darf. Der Arzt zog den Fall daraufhin ans Bundesgericht weiter.
Dort scheiterte er jedoch bereits an formalen Hürden: Seine Eingabe enthielt keine ausreichende Begründung, wie sie das Bundesgerichtsgesetz vorschreibt. Das Gericht trat auf die Beschwerde deshalb gar nicht erst ein – ohne inhaltliche Prüfung. Sein Versuch, auch die ursprüngliche Verurteilung zur Rückzahlung an die Krankenkassen anzufechten, blieb ebenfalls ohne Erfolg, da dieser Punkt nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens war.
Der Arzt trägt nun zusätzlich die Gerichtskosten des bundesgerichtlichen Verfahrens von 800 Franken. Der Kanton Luzern erhält keine Entschädigung, da er im Verfahren vor Bundesgericht keinen eigenen Aufwand hatte.