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Frau zahlt Verfahrenskosten, weil sie Vorschuss nicht beglich

Eine Frau wollte ein Urteil des Zürcher Obergerichts anfechten. Weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht zahlte, trat das Bundesgericht gar nicht erst auf ihren Fall ein.

Publikationsdatum: 07. Juli 2026

Eine Frau hatte beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Beschluss und ein Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich eingereicht. Dabei handelte es sich um einen Streit mit dem Kanton Zürich und der Gemeinde Rüti. Gleichzeitig bat sie darum, die gesetzliche Beschwerdefrist um ein Jahr zu verlängern – ein Gesuch, das das Bundesgericht sofort ablehnte, da solche Fristen gesetzlich festgelegt und nicht verlängerbar sind.

Das Bundesgericht forderte die Frau auf, bis zum 12. März 2026 einen Kostenvorschuss von 500 Franken einzuzahlen. Dieser Vorschuss ist eine übliche Bedingung, damit das Gericht ein Verfahren überhaupt behandelt. Die Frau leistete die Zahlung jedoch nicht fristgerecht.

Daraufhin gewährte das Gericht ihr eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 24. April 2026. In der entsprechenden Verfügung wurde sie ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Bundesgericht ihre Beschwerde andernfalls nicht behandeln werde. Auch diese Frist liess die Frau ungenutzt verstreichen.

Da die Frau den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein – das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Zusätzlich wurden der Frau Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_26/2026

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