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Riehener scheitert mit Klage gegen Gemeinde wegen nicht bezahltem Vorschuss

Ein Mann aus Riehen wollte gegen die Einwohnergemeinde vorgehen, zahlte aber die verlangten Verfahrenskosten nicht. Deshalb wird sein Fall nicht behandelt.

Publikationsdatum: 07. Juli 2026

Ein Einwohner aus Riehen hatte beim Bundesgericht eine Eingabe gegen die Einwohnergemeinde Riehen eingereicht. Dabei ging es um eine Schuldbetreibungssache, bei der die Gemeinde die Zwangsvollstreckung einer Forderung gegen ihn durchsetzen wollte. Das Appellationsgericht Basel-Stadt hatte zuvor zugunsten der Gemeinde entschieden, woraufhin der Mann den Fall ans Bundesgericht weiterzog.

Damit das Bundesgericht ein Verfahren behandelt, muss die klagende Partei in der Regel vorab einen Kostenvorschuss leisten. Das Gericht forderte den Mann auf, bis zum 16. April 2026 einen Betrag von 500 Franken einzuzahlen. Der Mann reagierte zwar schriftlich auf die Aufforderung und äusserte sich inhaltlich zum Fall, zahlte den Vorschuss jedoch nicht.

Da das Geld ausblieb, räumte das Bundesgericht dem Mann eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 6. Mai 2026 ein. Auch diese liess er verstreichen, ohne den Betrag zu überweisen. Das Bundesgericht trat daraufhin auf seine Eingabe gar nicht erst ein – das heisst, der Fall wurde inhaltlich nicht geprüft.

Zusätzlich wurden dem Mann Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt. Die Gemeinde Riehen erhielt keine Entschädigung, da ihr durch das Verfahren vor Bundesgericht kein nennenswerter Aufwand entstanden war.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_35/2026

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