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Schuldner muss Steuerschulden bezahlen und trägt Verfahrenskosten

Ein Mann wehrte sich gegen eine Steuerforderung des Kantons Bern. Seine Eingabe ans Bundesgericht war ungenügend begründet und wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 07. Juli 2026

Der Kanton Bern forderte von einem Schuldner die Begleichung von Steuerschulden und erwirkte dafür einen vollstreckbaren Entscheid. Der zuständige Amtsgerichtspräsident bestätigte im Dezember 2025, dass die Forderung vollstreckt werden darf. Dagegen wehrte sich der Schuldner beim Obergericht des Kantons Solothurn.

Das Obergericht trat im Februar 2026 auf seine Eingabe nicht ein, das heisst, es prüfte den Fall inhaltlich gar nicht. Der Schuldner zog daraufhin den Fall ans Bundesgericht weiter und stellte zudem den Antrag, die Verfahrenskosten sollten ihm erlassen werden, da er sich die Kosten nicht leisten könne.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe des Schuldners die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllt. Eine Beschwerde ans Bundesgericht muss klar und ausreichend begründet sein – das war hier offensichtlich nicht der Fall. Deshalb wurde die Eingabe ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen.

Auch das Gesuch um Erlass der Verfahrenskosten lehnte das Bundesgericht ab, weil die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Schuldner muss nun die Gerichtskosten von 600 Franken selbst tragen. Die Steuerforderung des Kantons Bern bleibt damit vollstreckbar.

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Urteilsnummer: 4D_54/2026

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