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Klage gegen Staatsanwältin landet beim falschen Gericht

Ein Mann wollte ein Disziplinarverfahren gegen eine Staatsanwältin erzwingen. Er wandte sich damit direkt ans Bundesgericht – was nicht zulässig ist.

Publikationsdatum: 06. Juli 2026

Im September 2025 erstattete ein Mann Anzeige gegen eine Badaufseherin der Stadt Porrentruy wegen Verleumdung und Amtsmissbrauchs. Er verlangte dabei auch, dass Videoaufnahmen des Schwimmbads als Beweismittel gesichert werden. Die zuständige Staatsanwältin des Kantons Jura, Frédérique Comte, trat im Oktober 2025 nicht auf die Anzeige ein und lehnte die Sicherung der Videoaufnahmen ab, da diese keine zusätzlichen Erkenntnisse liefern würden.

Daraufhin beantragte der Mann im April 2026 beim Aufsichtsrat für die Justiz des Kantons Jura, ein Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwältin zu eröffnen. Der Aufsichtsrat lehnte dies im Mai 2026 ab: Die vorgebrachten Vorwürfe stellten keine schwerwiegende Verletzung der Amtspflichten dar, wie sie das kantonale Recht für ein Disziplinarverfahren voraussetzt.

Der Mann gelangte daraufhin direkt ans Bundesgericht und verlangte, den Entscheid des Aufsichtsrats aufzuheben und die Sache neu zu beurteilen. Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch nicht ein. Es stellte fest, dass zunächst das Verwaltungsgericht des Kantons Jura hätte angerufen werden müssen, bevor der Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden kann. Wer den kantonalen Instanzenzug nicht vollständig durchläuft, kann sich nicht direkt an das Bundesgericht wenden.

Das Bundesgericht leitete die Eingabe deshalb zuständigkeitshalber an das kantonale Verwaltungsgericht weiter, damit dieses den Fall prüfen kann. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.

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Urteilsnummer: 1C_330/2026

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