Ein Steuerberater aus dem Kanton Waadt verliess Ende September 2018 seinen Arbeitgeber und bezog kurz darauf rund 612'700 Franken aus seiner Pensionskasse. Wer sein Vorsorgekapital vorzeitig als Einmalbetrag beziehen will, muss sich selbstständig machen und darf nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt sein. Der Mann meldete sich zwar als Selbstständiger bei der AHV an, gab aber selbst zu, in der Zeit von Ende 2018 bis Mitte 2019 keinerlei selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt zu haben – es sei eine reine Vorbereitungsphase gewesen.
Im Juni 2019 gründete der Steuerberater eine Aktiengesellschaft, über die er seine Beratungstätigkeit abwickeln wollte. Die Waadtländer Steuerbehörden und später das Kantonsgericht kamen zum Schluss, dass er damit keine selbstständige Erwerbstätigkeit im steuerrechtlichen Sinne ausgeübt hatte. Wer seine Tätigkeit über eine eigene Aktiengesellschaft erbringt, gilt steuerlich nicht als selbstständig erwerbend. Zudem arbeitete der Mann in den Folgejahren zeitweise wieder als Angestellter und bezog Arbeitslosenentschädigung – was ebenfalls gegen die Voraussetzungen für den privilegierten Kapitalbezug spricht.
Das Bundesgericht bestätigte im Grundsatz, dass der Kapitalbezug zu Unrecht erfolgt ist und der Betrag deshalb zum ordentlichen Einkommen gezählt werden muss. Damit fällt die steuerlich günstigere Sonderbesteuerung weg, die für Vorsorgekapital eigentlich gilt. Die Richter korrigierten jedoch einen Punkt: Das Kantonsgericht hatte offengelassen, ob das Ehepaar das Geld noch an die Pensionskasse zurückzahlen könnte, um der Regelbesteuerung zu entgehen. Das Bundesgericht stellte klar, dass diese Frage bereits im Steuerveranlagungsverfahren zu klären ist.
Die Waadtländer Steuerbehörde muss dem Ehepaar nun die Möglichkeit einräumen, den Betrag von rund 612'700 Franken an die Vorsorgeeinrichtung zurückzuzahlen. Tun sie das, würde die Steuerveranlagung entsprechend angepasst. Die Verfahrenskosten von 6'500 Franken gehen zulasten des Kantons Waadt, da er in diesem Verfahrenspunkt unterlegen ist.