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Mieter scheitert mit Weiterzug – Verfahren wird nicht behandelt

Ein Mieter wollte seine drohende Ausweisung anfechten, zahlte aber die verlangte Gebühr nicht. Deshalb wird sein Fall nicht behandelt.

Publikationsdatum: 02. Juli 2026

Ein Mieter wehrte sich gegen eine Entscheidung des Zuger Obergerichts, das seine Ausweisung aus der Wohnung bestätigt hatte. Er gelangte ans Bundesgericht und reichte Anfang Mai 2026 eine entsprechende Eingabe ein.

Damit ein solches Verfahren behandelt werden kann, verlangt das Bundesgericht in der Regel einen Kostenvorschuss – eine Art Sicherheitsleistung für die anfallenden Gerichtskosten. Der Mieter wurde aufgefordert, bis zum 22. Mai 2026 einen Betrag von 800 Franken einzuzahlen. Da er dies nicht tat, erhielt er eine letzte Nachfrist bis zum 11. Juni 2026. Dabei wurde er ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sein Rechtsmittel nicht behandelt werde, falls er auch diese Frist verstreichen lasse.

Der Mieter bezahlte den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seinen Fall gar nicht erst ein – das heisst, es prüfte die inhaltlichen Argumente nicht und wies die Eingabe formell ab. Zusätzlich wurden dem Mieter Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.

Das Verfahren endete damit, ohne dass die eigentliche Frage – ob die Ausweisung rechtmässig war – je inhaltlich beurteilt wurde. Der Mieter hat durch sein Versäumnis die Möglichkeit verloren, seinen Fall vor dem höchsten Schweizer Gericht prüfen zu lassen.

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Urteilsnummer: 4A_205/2026

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