Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitgeber, ein Unternehmen aus Genf, in einem arbeitsrechtlichen Streit verklagt. Das Genfer Kantonsgericht hatte im März 2026 einen Entscheid gefällt, mit dem der Arbeitnehmer offenbar nicht einverstanden war. Daraufhin zog er den Fall ans Bundesgericht weiter.
Kurz vor einer Entscheidung des Bundesgerichts teilte der Arbeitnehmer jedoch mit, dass er seine Klage zurückziehe. Über die Gründe für diesen Rückzug ist nichts bekannt. Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Pendenzenliste.
Da der Arbeitnehmer das Verfahren selbst eingeleitet und dann zurückgezogen hatte, muss er die Verfahrenskosten tragen. Das Bundesgericht setzte eine reduzierte Gerichtsgebühr von 500 Franken fest. Der Arbeitgeber erhielt keine Entschädigung für allfällige eigene Anwaltskosten, da er im Bundesgerichtsverfahren nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war.