Gegen einen Mann läuft im Kanton Solothurn ein Strafverfahren wegen schwerer Vorwürfe: Er soll zwei frühere Partnerinnen mehrfach vergewaltigt, bedroht, körperlich misshandelt und beschimpft haben. Nachdem er Anfang Januar 2026 festgenommen worden war, ordnete das Haftgericht Solothurn Untersuchungshaft an. Im April 2026 wurde diese bis zum 8. Juli 2026 verlängert. Der Beschuldigte wehrte sich dagegen und verlangte seine sofortige Freilassung.
Vor Bundesgericht machte er geltend, die Beweise gegen ihn seien unzureichend. Er verwies auf Chatnachrichten einer der Geschädigten, die diese kurz nach der angeblichen Tat gesendet hatte, sowie auf ein späteres freiwilliges Treffen mit erneutem Sex. Zudem habe die Frau selbst zugegeben, im sexuellen Bereich mitgespielt zu haben. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten. Es hielt fest, dass im Haftstadium keine vollständige Beweiswürdigung vorgenommen werden müsse. Entscheidend sei, ob genügend konkrete Verdachtsmomente vorlägen – und das sei hier der Fall. Die Aussagen der Geschädigten seien detailliert, unterschieden zwischen einvernehmlichen und nicht einvernehmlichen Handlungen und enthielten keine Anzeichen einer übermässigen Belastung des Beschuldigten.
Das Gericht bejahte auch die sogenannte qualifizierte Wiederholungsgefahr. Dabei stützte es sich auf Parallelen in den Beziehungskonstellationen beider betroffenen Frauen, auf Hinweise für Kontrollverhalten und Drohungen sowie auf eine psychiatrische Vorabeinschätzung. Diese stellte bei dem Mann Hinweise auf dranghafte Sexualität sowie dissoziale und narzisstische Persönlichkeitsanteile fest und sah ein deutliches Risiko weiterer ähnlicher Taten. Der Einwand des Beschuldigten, die Beziehung zur einen Geschädigten sei beendet, überzeugte die Richter nicht: Die festgestellten Risikofaktoren seien nicht auf eine einzelne Beziehung beschränkt, und der Mann könnte in Freiheit rasch neue Partnerschaften eingehen.
Schliesslich prüfte das Gericht, ob mildere Massnahmen – etwa Kontaktverbote und therapeutische Begleitung – die Haft ersetzen könnten. Es kam zum Schluss, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich sei. Die empfohlenen Coachings müssten erst anlaufen und in ihrer Wirksamkeit überprüft werden, bevor sie als gleichwertige Alternative zur Haft gelten könnten. Die Haftverlängerung bis zum 8. Juli 2026 wurde damit als verhältnismässig bestätigt.