Ein in Frankreich wohnhafter Maurer, der für eine Schweizer Baufirma arbeitete, hatte in den Jahren 2012 und 2013 mehrere Arbeitsunfälle erlitten und war dabei am Rücken sowie am linken Knie und der linken Knöchelregion verletzt worden. Weil er seither auf eine Gehstütze angewiesen war, stürzte er am 17. Juli 2023 erneut, als sein Gehstock in einem Strassengitter hängen blieb. Die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) anerkannte dieses Ereignis zunächst als Unfall und erbrachte vorübergehend Leistungen, stellte diese aber mit Wirkung ab 17. September 2023 ein. Sie war der Ansicht, der Sturz habe lediglich einen bereits bestehenden Gesundheitsschaden vorübergehend verschlimmert.
Der Maurer wehrte sich gegen diese Einstellung und zog den Fall vor das Genfer Kantonsgericht. Dieses gab ihm teilweise recht und verlängerte den Leistungsanspruch bis zum 3. September 2024 – dem Datum einer medizinischen Begutachtung, die im Zusammenhang mit einem früheren Unfall durchgeführt worden war. Das Gericht stützte sich dabei auf ein Arztzeugnis vom August 2023, das auf anhaltende Schmerzen und eine Morphiumverschreibung hinwies, sowie auf den Umstand, dass der zuständige Suva-Arzt seine erste Beurteilung nicht ausreichend begründet habe.
Das Bundesgericht hob diesen Entscheid nun auf. Es stellte fest, dass der Suva-Arzt in späteren, ausführlicheren Berichten vom März und Oktober 2024 überzeugend dargelegt hatte, warum der Sturz vom Juli 2023 die vorbestehenden Beschwerden nur vorübergehend verschlimmert hatte. Die einmalige Morphiumverschreibung vom 4. August 2023 habe lediglich 28 Tage gedauert, danach sei der Maurer wieder auf seine übliche Schmerzbehandlung zurückgekehrt. Das Kantonsgericht hätte diese späteren ärztlichen Einschätzungen nicht ignorieren dürfen. Zudem sei die im September 2024 durchgeführte Begutachtung nicht auf den Sturz vom Juli 2023 eingegangen – sie tauge daher nicht als Grundlage, um den Leistungsanspruch bis zu jenem Datum zu verlängern.
Das Bundesgericht bestätigte damit die ursprüngliche Entscheidung der Suva: Der Anspruch auf Taggeld und Heilungskosten im Zusammenhang mit dem Sturz vom 17. Juli 2023 endete am 17. September 2023. Die Verfahrenskosten von 800 Franken werden dem Maurer auferlegt.