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Grossvater bleibt in Untersuchungshaft wegen sexueller Übergriffe auf Enkelin

Ein Grossvater soll seine minderjährige Enkelin sexuell missbraucht haben. Er bleibt in Haft – das Gericht sieht ein ernstes Rückfallrisiko.

Publikationsdatum: 02. Juli 2026

Im Sommer 2025 erstattete ein damals 16-jähriges Mädchen gemeinsam mit ihrem Vater Anzeige gegen ihren Grossvater. Sie schilderte der Polizei, dass der Mann sie während ihrer Übernachtungen bei ihm wiederholt sexuell belästigt habe: Er habe sich nackt vor ihr ausgezogen, sich selbst befriedigt, ihr an die Brust gefasst, ihr Hand an sein Glied geführt und ihr vorgeschlagen, mit ihr Geschlechtsverkehr zu haben. Zudem habe er ihr Pornofilme gezeigt. Belastende WhatsApp-Nachrichten des Grossvaters, in denen er ihr «Sexualkundeunterricht» anbot, wurden sichergestellt.

Der Grossvater wurde im Oktober 2025 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Ihm werden mehrere schwere Delikte vorgeworfen, darunter wiederholte sexuelle Nötigung, versuchter Inzest sowie Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Er bestritt die Schwere der Vorwürfe weitgehend und beantragte seine sofortige Freilassung. Das Genfer Kantonsgericht verlängerte die Haft dennoch – eine Entscheidung, die er vor Bundesgericht anfocht.

Das Bundesgericht wies seinen Antrag ab. Es hielt fest, dass die Aussagen der Enkelin – die ihre Schilderungen in einer zweiten Befragung bestätigte – zusammen mit den WhatsApp-Nachrichten und den Aussagen seiner eigenen Kinder ausreichende Verdachtsmomente begründen. Der Grossvater selbst räumte gewisse Handlungen ein, verharmloste sie aber. So erklärte er etwa, er habe die Hand seiner Enkelin auf sein Glied gelegt, nicht für sein eigenes Vergnügen, sondern um ihre Neugier zu befriedigen. Das Gericht liess diese Deutung nicht gelten.

Hinsichtlich des Rückfallrisikos stützte sich das Bundesgericht auf mehrere Faktoren: Der Beschuldigte zeigt laut Gericht keine Einsicht in die Schwere seiner Taten. Seine eigene Tochter beschrieb ihn als «sehr sexuell orientiert», sein Sohn zeigte sich zwar schockiert, aber nicht überrascht. Zudem räumte der Grossvater ein, in Thailand Sexualkontakte gehabt zu haben, ohne auszuschliessen, dass die betreffenden Frauen minderjährig waren. Da eine psychiatrische Begutachtung noch aussteht, blieb er in Haft – das Gericht erachtete dies als verhältnismässig angesichts der Schwere der vorgeworfenen Taten.

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Urteilsnummer: 7B_650/2026

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