Im Mai 2022 verbrachte ein Mann einen Abend mit einer Arbeitskollegin. Da sie den letzten Zug verpasst hatte, übernachtete sie bei ihm. Im Bett gab er ihr einen unerwarteten Kuss, den sie zurückwies. Obwohl sie klar und mehrfach ablehnte, führte er ihr mit zwei Fingern in die Vagina ein. Die Frau verliess danach mitten in der Nacht die Wohnung und hinterliess kurz darauf eine emotionale Sprachnachricht für einen engen Freund, in der sie schilderte, was geschehen war – mit zitternder Stimme und Schluchzen.
Das Polizeigericht verurteilte den Mann wegen sexueller Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 60 Franken sowie zur Zahlung von 3000 Franken Genugtuung an die Betroffene. Das Kantonsgericht Neuenburg bestätigte dieses Urteil. Die Richter stützten sich dabei auf mehrere Beweise: die glaubwürdige Aussage der Frau, die Sprachnachricht vom Abend der Tat sowie die Aussage einer Arbeitskollegin, der der Verurteilte selbst erzählt hatte, er habe versucht, «ihr einen Finger reinzustecken». Auch ein Brief, den der Mann nach dem Vorfall an seinen Arbeitgeber schrieb, bestätigte, dass er die Ablehnung wahrgenommen, aber ignoriert hatte.
Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht. Er bestritt die Darstellung der Frau, zweifelte die Beweismittel an und machte geltend, er habe nicht erkannt, dass sie nicht einverstanden gewesen sei. Das Bundesgericht wies all diese Einwände ab. Es hielt fest, dass die kantonalen Richter die Beweise sorgfältig und nachvollziehbar gewürdigt hatten. Der Verurteilte habe lediglich seine eigene Sichtweise der Ereignisse der Beweiswürdigung des Gerichts entgegengestellt, ohne aufzuzeigen, dass diese unhaltbar sei.
Zum Vorwurf der sexuellen Nötigung hielten die Richter fest, dass der Mann körperliche Kraft eingesetzt hatte, um der Frau den sexuellen Akt aufzuzwingen – auch wenn diese Kraft vergleichsweise gering war. Die besondere Situation – die Frau war leicht angetrunken, wenig bekleidet und befand sich bereits im Bett – habe es ihm ermöglicht, seinen Willen mit wenig Aufwand durchzusetzen. Das Bundesgericht auferlegte dem Verurteilten die Gerichtskosten von 3000 Franken.